Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom Oktober 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2020 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die Klausur beschäftigte sich im Schwerpunkt mit der Verfassungsbeschwerde einer Frau, die sich gegen eine neu eingeführte „Zwangsmitgliedschaft“ im Rahmen einer Pflegeberufskammer wehrte. Es ging somit zum eine um die Frage der Zwangsmitgliedschaft in einer öffentlich rechtlichen Vereinigung und daneben, aufgrund eines europarechtlichen Bezuges um die Frage der Anwendbarkeit der Grundrechte und der Zulässigkeit der Überprüfung durch das BVerfG.

Es musste folglich im Rahmen der Zulässigkeit ausführlich dargelegt werden, ob das BVerfG überhaupt anhand der deutschen Grundrechte prüfen darf, oder wegen des Unionsrechtlichen Bezugs eine Prüfung zu unterbleiben hat.
Für die Begründetheit kam es darauf an die Anwendbarkeit von Art. 9 I GG im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Zwangsvereinigung abzulehnen, mangels Schutzbereichseröffnung und dann Art. 12 I GG prüfen hinsichtlich der Berufsfreiheit, hier war der Schutzbereich eröffnet, es lang jedoch mangels berufsregelnder Tendenz kein Eingriff vor. Sodann musste erläutert werden, warum dennoch auch Art. 2I GG zurückgegriffen werden darf. Dieser ging nach umfassender Abwägung der Interesse der Antragstellerin und der Argumente im Sachverhalt durch.