Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es war der Widerruf von Subventionen zu Prüfen. Eine Gemeinde hat eine Förderung für Solaranlagen für Mieter von Mietwohnungen beschlossen. Es gab einen Ratsbeschluss und der Bürgermeister hat die Anträge gewährt. Nach einer Neuwahl wurde der Bürgermeister abgewählt und der neue Rat hat die Förderung zurückgenommen. Die Klägerin klagte auf Auszahlung der Beantragten aber noch nicht bewilligten oder ausgezahlten Forderung. Probleme wahren die Zustellung eines Verwaltungsaktes über E-Mail, die Fristenberechnung bei der Zustellung von Verwaltungsakten, die Frage ob Subventionen einer Rechtsgrundlage bedürfen, die Frage, ob die Gewährung von Subventionen ein laufendes Geschäft der Verwaltung ist (ob der Bürgermeister zuständig ist), und ob die Gewährung von Subventionen nur für Mieter gegen Art. 3 GG verstößt. Die Klausur war daher eine Mischung aus Verwaltungsrecht AT, Kommunalrecht und Grundrechten. Die Meinungsstreitigkeiten wahren Klassiker wie sie im Repetitorium beigebracht werden. Auf die de minimis Rspr. des EuGH musste nicht eingegangen werden, aber es lag auf der Hand trotz mangelnder Erwähnung im Sachverhalt 1 Satz hierzu zu schreiben.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2026 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

