Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom November 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2015 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Personen wollten an einem Karfreitag eine muslimische religiöse Beschneidungsfeier veranstalten, wobei aus dem Koran gelesen werden sollte und andere religiöse Rituale stattfinden sollten. Allerdings sollte auch zu Musik gefeiern und getanzt werden.

Die Feier sollte in einem gemieteten Raum eines muslimischen Vereins stattfinden.

Die zuständige Behörde sprach ein Verbot aus. Der Vermieter sagte, dass man sich, wenn keine andere Möglichkeit bestehe an das Verbot halten würde.

Gefragt war nach der Möglichkeit des Vereins nach vorläufigem Rechtsschutz nach § 80V VwGO.

Da sich der Erfolg im 80V VwGO nach den Erfolgsaussichten der Haptsache richtet, lag der Schwerpunkt der Prüfung hier auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung und der Kollision der Religionsfreiheiten.

Zweite Aufgabe)

Die zuständige Behörde drohte dem Verein für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld an.

Hierbei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme in der Zwangsvollstreckung (nämlich die Androhung).

Dabei kam es vermutlich auf die Erledigung an.

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