Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz im August 2023

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die erste Klausur der Examenskampagne war die ÖR-Klausur. In der ganzen Klausur ging es komplett um eine Anfechtungsklage, also dabei insbesondere um die Zulässigkeit und die Begründetheit. Und innerhalb eben dieser Zulässigkeit und Begründetheit wurden einige Probleme verortet bzw. es wurde dort nach Detail Wissen gefragt. Zunächst einmal war es sehr leicht auf die Anfechtungsklage zu kommen, der Sachverhalt war dazu recht eindeutig und es war keinerlei Fangfrage oder Gegenteiliges im Text gestellt, sodass man nicht lange überlegen musste. In der Zulässigkeit war bis auf einen verspäteten Widerruf, bei dem man dann auf den § 68 VwGO näher eingehen musste, das Standard Prüfungsschema abzuarbeiten. Etwas komplexer wurde es dann in der Begründetheit, denn dort mussten diverse Sachen inzident geprüft werden, sodass man dort stark darauf achten musste, nicht den Überblick zu verlieren bei den vielen Unterpunkten. Inzident ging es also in der Begründetheit um den § 48 VwVfG, darin war dann wieder inzident nach einem Anspruch auf Erteilung einer Baugnenehmigung gefragt, man musste somit den § 70 LBauO prüfen und dann auf den §35 BauGB näher eingehen. Da ging es dann darum ordentlich zu begründen und die Angaben aus dem Sachverhalt mit zu verarbeiten. Alles in allem war die Klausur wirklich machbar.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2023 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.