Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Februar 2026

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Im ersten Teil des Sachverhalts ging es darum, dass die vermögende Erblasserin E nach der „Beratung“ durch ein LLM (wie ChatGPT) entschließt sich, ihren Ehemann M und ihre Tochter T als ihre Erben einzusetzen. Ihr undankbarer Sohn S findet im eigenhändigen und ansonsten formgerecht verfassten Testament insofern Erwähnung, als E darin zeigt, dass es ihr bewusst ist, dass S sein Pflichtteil zusteht. E hatte im Chat mit LLM auch die Enterbung des S in Betracht gezogen und alle seine Verfehlungen, wie schwerer Betrug des mittlerweile rechtskräftig verurteilten S zulasten der E, beschrieben, das LLM antwortete jedoch, dass eine Enterbung in einem solchen mit hohen Anforderungen verbunden ist und der Gang zum Notar erforderlich macht. Unter dem Einfluss dieser „Beratung“ unterlässt E deshalb die Enterbung des S. ES kommt, wie es kommen muss: Die T stirbt an einem Verkehrsunfall und paar Tage später auch E. Der Sohn der T und ihr Ehemann N fragen nun, ob sie als Rechtsnachfolger in die Reposition der T eingetreten sind, mit der Folge, dass ihnen, aber zumindest dem Sohn der T der im Testament der E bestimmte Erbschaftsanteil der T zusteht. Zudem fragt sich S, der seine Freiheitsstrafe immer noch verbüßen muss, ob ihm der Pflichtteil zusteht. Zudem fragen der M und der Sohn der E, ob sie gegen den Betreiber der LLM einen Anspruch dahingehend haben, dass aufgrund der „Falschberatung“ durch das LLM ihnen ein Schaden in Form des Pflichtteilanspruchs des S entstanden ist. Es ist zu vermerken, dass der Betreiber des LLM in ihren AGB und das LLM zum Schluss eines jeden Chats einen Haftungsausschluss festgehalten hat. Die Geschäftsführerin des Unternehmens, das das LLM entwickelt hat, sagte jedoch in ihren öffentlichen Auftritten, dass ihr LLM nahezu einwandfreie juristische Entwürfe erstellen kann.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2026 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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