Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland August 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2015 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

1. Teil:
Die 17-jährige E macht mit ihrem Bruder, dem M, eine Fahrradtour mit einem von ihrer Tante (N) geliehenen Herkules-Fahrrad, bei dem dauernd die Kette abspringt, E regt sich im Restaurant des B darüber auf, B bietet ihr Tausch gegen sein Kettler-Fahrrad an, E versucht N zu erreicht, schafft dies jedoch nicht und willigt trotzdem in den Tausch ein. Dabei ist B sowohl gutgläubig hinsichtlich des Eigentums der E als auch hinsichtlich ihrer Volljährigkeit. Als E zu ihrer Tante N nach Hause kommt und ihr alles erzählt ist dieses sauer, (weshalb sich auch M später verspätet). Zusammen fahren Sie zu dem B, wo sie auf diesen (und F) treffen, N verlangt ihr Herkules-Fahrrad von B heraus. Sie sei noch immer Eigentümerin und könne die Herausgabe aus vielen Gründen verlangen, B hingegen fühlt sich selbst als Eigentümer, N erwidert jedes Kind wissen doch, dass man von einem minderjährigen kein Eigentum erwerben können. B möchte das Fahrrad nicht herausgeben, N wendet sich nun an E und verlangt von ihr ihr Fahrrad heraus. Diese entgegnet sie könne das Fahrrad der N nicht geben, weil es womöglich ja noch B von ihr verlangen könne, dieser erklärt, wenn er N das Fahrrad herausgeben müsse, verlange er selbstverständlich das Fahrrad von E heraus. Nun überlegt sich N, möglicherweise könne ja die E das Fahrrad von B verlangen und sie (die N) dann möglicherweise von E. B ruft seinen Sohn den Rechtsreferendar R der nach langem Schweigen erklärt F müsse an M 100 € geben und N habe die Qual der Wahl und könnte sich ein Fahrrad aussuchen. Das verstehen die beteiligten nicht, R verspricht, ein Rechtsgutachten, erstellen Sie dieses.

2. Teil:
M sieht in Gaststätte des B eine Figur und denkt dabei an seinen Friseur F, der solcherart Figuren sammelt. M möchte ein gutes Geschäft machen: er kauft daher im eigenen Namen für sich bei B die Figur für 200 €, die er ihm direkt in bar gibt, er möchte die Figur am Montag Abend bei B abholen kommen „um dann ihr Eigentümer zu werden“, zu Hause angekommen ruft er direkt den F an und verkauft ihm die Figur für 400 € ohne den Preis zu nennen, den er selbst gezahlt hat! Er bestellt ihn ebenfalls abends in das Gasthaus des B, M kommt aber zu spät, weil er mit seiner Tante rumhadert (s.u.); F und B treffen aufeinander und durchschauen alles, B verkauft an F für 300 €, als M ankommt und alles sieht verlangt er von F 400 €, der „zurücktritt“, von B verlangt er wenigstens die 300 €, der sagt, er (M) könne allenfalls die gezahlten 200 € zurückhaben, im Übrigen solle er zur Hölle fahren.

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