Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom August 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2016 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

A ist der Eigentümer eines Kipplasters, welcher von Dieben gestohlen wurde. Die Diebe verkaufen den Kipplaster später an B weiter, der ihn wiederum mit gut gefälschten Papieren an den gutgläubigen C weiter weiterverkauft.
C nutzt den Kipplaster fortan auf seinen Baustellen, wo er jedoch aus Unachtsamkeit einen Unfall verursacht, bei dem der Kipplaster (Wert 20.000 Euro) vollständig zerstört wird.
A erfährt später durch einen Zufall was mit seinem Kipplaster passiert ist, woraufhin A den C auf Schadensersatz verklagt.
Vor Gericht einigen sich A und C auf einen Vergleich, der bis zum 31.07.2016 durch beide Parteien widerrufen werden kann. Der Anwalt von A, R, widerruft den geschlossenen Vergleich im Namen seines Mandanten A mit einem Schriftsatz, der am 31.07.2016 beim Gericht eingeht.

Frage 1: Hat A gegen C Schadensersatzansprüche?

Frage 2: Ist der Prozess durch den Vergleich beendet worden?

1. Abwandlung

C verleiht den Kipplaster an D weiter, der sich bei der Benutzung ablenken lässt, sodass der Kipplaster hierbei zerstört wird.

Hat A gegen D einen Schadensersatzanspruch?

2. Abwandlung

Wie 1. Abwandlung, der Unfall wurde nicht von D selbst, sondern durch seinen sorgfältig ausgewählten und überwachten Fahrer E verursacht.

Hat A gegen D einen Schadensersatzanspruch?

2. Teil:

X und Y wohnen, ohne miteinander verheiratet oder verlobt zu sein, als Paar in einer gemeinsamen Wohnung, die sie gemeinsam zu gleichen Teilen unterhalten. Gegen Y ergeht wegen unbezahlter Rechnungen zuerst ein Mahnbescheid und später ein Vollstreckungsbescheid, da Y beide Schreiben ignoriert.
Der beauftragte Gerichtsvollzieher pfändet anschließend ein Bild in der gemeinsamen Wohnung, welches ein Wert von 1.000 Euro hat.
Laut wahrheitsgemäßer Aussage von X wurde ihr das Bild jedoch von ihren Eltern zum bestandenen Examen geschenkt und würde daher allein ihr gehören.
Der Gerichtsvollzieher pfändet das Bild unbeeindruckt von dem Vortrag trotzdem und nimmt es mit.

Kann X gegen die Pfändung vorgehen?

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