Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom August 2018

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2018 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Ein in Deutschland gegründeter Moscheeverein, der in der Rechtsform des nicht eingetragenen Vereins besteht, wird einerseits im Inland von seinen Mitgliedern (sowohl Deutsche als auch Ausländer) zu religiösen Zwecken unterhalten. Der Verein unterstützt andererseits im Ausland Hinterbliebene von verstorbenen Terroristen bzw. Dschihad-Kämpfern. Aus diesem Grund führt die zuständige Behörde ohne vorherige Anhörung und in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ eine Durchsuchung des Vereinsheims durch, bei der Unterlagen und Akten sicher gestellt werden. Schließlich wird der Verein von der zuständigen Vereinsbehörde verboten. Hiergegen wendet sich der Moscheeverein im Wege einstweiligen Rechtsschutzes. Das Verfahren bleibt erfolglos. Daraufhin wendet sich der Verein an „das zuständige Verfassungsgericht“ mit dem Antrag, festzustellen, dass er durch das Vorgehen der Behörden in Grundrechten und zudem in Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskommission verletzt worden sei. Problematisch war neben dem einschlägigen Verfassungsrechtsweg im Rahmen der Zulässigkeit auch die Antragsfrist.