Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2026

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Es sollte in der Klausur ein Testament angefertigt werden. Ein Mann hatte aus erster Ehe ein Kind und aus zweiter Ehe ein Kind. Mit jetziger Frau soll ein Testament errichtet werden. Beide Kinder sollen in das Testament aufgenommen werden und sollen gleichermaßen berücksichtigt werden. Jedoch soll erst die Frau vor den Kindern erben. Im Fall, dass der Mann zuerst verstirbt und die Frau nochmal heiratet, soll die Erbmasse dennoch geschützt sein. Zu der Erbmasse gehören Gesellschaftsanteile, privates Vermögen und eine Immobilie. Es wird ausdrücklich ein „Ehegattentestament“ vom Mandanten erwartet. In einem zweiten Teil ging es um einen Grundstückskauf. Hier hat das Grundbuchamt einen neuen Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, obwohl die Mitteilung vom Notar, dass dies erfolgen solle, noch nicht kam. Somit bestünde zwar ein unrichtiger Ablauf jedoch sei laut Grundbuchamt die materielle Rechtslage nicht beeinträchtigt. Außerdem gebe es keine Möglichkeit das wieder zu ändern. Es wurde nach möglichen Vorgehensweisen gefragt.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2026 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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