Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2026

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

1. Teil: F experimentiert gerne mit tonischen Sachen und hat ein Programm von der P-GmbH entdeckt. Dabei kann man einem Chatbot Fragen stellen, die dieser dann beantwortet. Die P-GmbH hat dafür Werbung gemacht und insb. auch damit geworben, dass man mit diesem Programm auch juristische Entwürfe fertigen kann – kostenfrei. Beim Anlegen eines Nutzerkontos für F musste sie die AGB akzeptieren. Darin hieß es, dass das Programm die eingegeben Daten nutzt, um damit in Folge Verbesserungen vorzunehmen. Wenn man dies nicht will, kann man dem widersprechen, wobei dann aber nicht alle Funktionen des Chatbots vollständig verfügbar sind. Weiterhin war in den AGB enthalten, dass das Programm fehlerhaft sein kann, weil noch nicht alles fehlerfrei laufe. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das Programm keine juristischen Dienstleister ersetzen kann und dass die P-GmbH nicht für Schäden haftet, die nicht aufgrund eigener Verstöße gegen die Vereinbarung oder vorhersehbare Schäden sind. Daraufhin nutzt die F die Vollversion und will dann eines Tages mit Hilfe des Chatbots ihr Testament schreiben. Sie gibt Infos in das Programm ein: sie ist mit M verheiratet; Zugewinngemeinschaft; von Anfang an kein Vermögen; F hat jetzt 5 Mio. und M immer noch nichts; 2 Kinder T und S; S soll enterbt werden (weil Straftaten begangen: wiederholter Betrug, Freiheitsstrafe 2 Jahre ohne Bewährung verurteilt); T soll mehr bekommen als M; M soll genug bekommen, um gut zu leben. Dann hat der Chatbot (in etwa) folgendes Testament formuliert: „Hiermit errichte ich F (voller Name) mein Testament und widerrufe damit alle früheren Verfügungen. Erbeinsetzung: M soll mich zu 30% beerben und T zu 70%. Enterbung: S soll nichts von dem Erbe erhalten. Er wird hiermit ausdrücklich enterbt, da er in der Vergangenheit mein Vertrauen wegen Lügen missbraucht hat. Ich nehme aber in Kauf, dass er seinen Pflichtteil bekommt. (Ort & Datum) (Unterschrift)“ Der Chatbot gab noch den Hinweis, dass die das ganze handschriftlich unterschreiben muss und Ort und Datum zu ergänzen hat. Zudem könne sie den S enterben, was aber sehr schwierig sei. Die F will das dann nicht mehr, weil ihr das zu kompliziert ist, auch wenn sie denkt, dass sie beweisen kann, dass S erbunwürdig ist. Später stirbt irgendwann die T, die noch den Sohn N und ihren Mann hat. Anschließend stirbt F. Der Mann will nun alles. S will aber auch was und denkt ihm stehe auch was zu und verweist auf § 2069 BGB.
Aufgaben:
1. Wer beerbt die F in welchem Umfang?
2. a) Bekommt der S seinen Pflichtteil, wenn ja wie hoch? b) Haben die Erben Schadensersatzansprüche gegen die P-GmbH?
3. (nicht mehr sicher) Sollte M die Erbschaft besser ausschlagen?

2.Teil: Hier wurde ein Tatbestand für ein Urteil von dem Reichsgericht im Juli 1934 gezeigt, wo es darum ging, dass der Kläger (arische Rasse) eine Jüdin geheiratet hat und die Ehe anfechten will (hinten dran waren noch 2 alte Normen aus dem BGB abgedruckt). Eigentlich war aber die Anfechtungsfrist bereits rum. Dazu gab es dann ein Urteil des Reichsgerichts. Dieses argumentierte, dass die Verjährung gehemmt war (auf Grundlage von einer abgedruckten Norm), weil (bevor die Nationalsozialisten kamen) der Kläger an der Rechtsdurchsetzung verhindert war. Die entsprechende Anfechtung hätte keine Erfolgsaussichten gehabt. Das Urteil hat dann quasi so argumentiert, dass vor den Nazis kein funktionierendes Rechtssystem vorhanden war. Aufgabe: Urteil unter rechtsgeschichtlichen Gedanken einordnen und kommentieren.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2026 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Leave a Reply