Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Schleswig-Holstein vom Januar 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2016 im ersten Staatsexamen in Schleswig-Holstein. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die Klausur bestand aus drei Teilen.

Im ersten Teil ging es um einen Antrag der N-Partei vor dem BVerfG festzustellen, dass die Bezeichnung durch den Bundespräsidenten als „Spinner“ verfassungswidrig sei. (Angelehnt an 2 BvE 4/13)

Im Zweiten Teil ging es ebenfalls um einen Antrag der N-Partei vor dem BVerfG. Die N-Partei wollte feststellen lasse, dass ein Interview der Bundessozialministerin, in dem sie aus ihren Erfahrungen mit der N-Partei im Landtag erzählte, sie in der Chancengleichheit aller Parteien verletze. (Angelehnt an 2 BvE 2/14)

Im dritten Teil ging es um einen Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 123 VwGO. Der Bürgermeister der Stadt Kiel wollte die Beleuchtung abstellen währen eine Pegida-Bewegung durch die Stadt marschiert. Weiterhin hat der Bürgermeister vor Pegida auf dem Internetauftritt der Stadt Kiel gewarnt. Hiergegen wollte sich die Pegida-Begegung wehren und beantragte die einstweilige Löschung des Internetauftritts und eine Verpflichtung des Bürgermeisters die Beleuchtung der Stadt nicht auszuschalten.

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