Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Thüringen vom August 2022

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die Klausur spielte im Baurecht. Ich erinnere mich aber leider nur noch sehr grob an die Klausur. Es gab eine Veränderungssperre zulasten eines Bauunternehmers, der wohl ein Spielcasino errichten wollte, das der Gemeinde nicht gefallen hat. In Aufgabe 1 war nur die Begründetheit zu prüfen. In Aufgabe 2 war dann die Zulässigkeit einer Normenkontrolle zu prüfen. Das Thema der Veränderungssperre war sehr ungewöhnlich fand ich und ich war etwas überrascht. Es standen aber zum Glück viele Probleme und Argumente bereits im Sachverhalt. Ein klein wenig mehr Erinnerung habe ich zur zweiten Klausur im ÖffRecht. Das war eine Urteilsverfassungsbeschwerde. Und es war überraschender Weise mal nur ein Fall. Ich hatte den Eindruck, dass die Tendenz des JPA sonst in den letzten Jahren war, mehrere kleinere Aufgaben/ Fälle zu stellen. Die Urteilsverfassungsbeschwerde drehte sich um ein Stadionverbot der Carl-Zeiss-Jena GmbH gegen F, die wohl Fußballrowdy war und einer Gruppe angehörte aus der heraus lauter Straftaten gegen gegnerische Fans, Sachen etc. begangen wurden. Das Verfahren gegen F wurde aber nach § 153 StPO eingestellt. F wendet sich daraufhin wieder an die Z-GmbH und möchte das ihr erteilte Hausverbot für das Stadion und über die DFL alle weiteren Stadien der Bundesliga aufheben lassen. Die Z-GmbH lehnt das aber ab. Es folgt die zivilgerichtliche Klage und schließlich die Verfassungsbeschwerde. F rügt explizit eine Verletzung des APR, ihre allgemeine Handlungsfreiheit, ihre Freizügigkeit im Bundesgebiet und meint, dass sie der Freiheit beraubt würde und die Z-GmbH willkürlich entschieden habe, weil sie nicht strafrechtlich verurteilt sei.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2022 im ersten Staatsexamen in Thüringen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.