Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Baden-Württemberg Juli 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden Württemberg vom Juli 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 5,08 5,1 5,08
Aktenvortrag 0 0 0
Zivilrecht 7 7 7
Strafrecht 7 7 6
Öffentliches Recht 5 8 4
Endpunkte 5,45 5,8 5,3
Endnote 5,45 5,8 5,3

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Nichtraucherurteil BGHV

Paragraphen: §211,212,13 I StGB§100g StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner

 

Prüfungsgespräch:

A und B sitzen im Freibad und kommen auf die Idee, den P, ihren Professor aufgrund schlechter Benotung zu töten.

Sie wissen, dass dieser jeden Freitag um die gleiche Zeit in einem Restaurant sitzt.

In diesem wollen sie eine Bombe zünden und ihn dadurch töten.

A besorgt dann die Bombe und übergibt sie B, welcher sie dann unter den Tisch des P platziert. Die Bombe geht wie geplant hoch und tötet den P.

Strafbarkeit A und B?

Zunächst wurde die Strafbarkeit von B als Tatnächster geprüft.

§§ 211,212 (+) Ausführungen zu dem MM der Habgier, gemeingefährliches Mittel

Strafbarkeit A:

§§ 211,212, 25 II (+) Ausführungen zur Zurechnung

Im zweiten Teil schilderte der Prüfer uns folgende Abwandlung:

Auch die Ehefrau des P hörte das Gespräch zwischen A und B mit an. Da sie sich eh von P trennen möchte, aber das Vorgehen des A und B sympathischer findet, klärt sie P über das Vorhaben nicht auf. Strafbarkeit der Ehefrau?

Problem: Garantenstellung

Hier ist nach der Abgrenzung von Überwachergarant und Beschützergarant gefragt worden.

Überwachergarant ist, wem auf Grund der Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen Sicherungspflichten gegenüber jedermann obliegen.

Bei der Beschützergarantenstellung obliegen dem Beschützergaranten besondere Obhutspflichten für ein bestimmtes Rechtsgut, das er gegen alle oder bestimmte von außen kommende Gefahren beschützen muss.

Bei Trennung/Scheidung erlöschen der Garantenstellung

Im letzten Teil wurde noch die StPO abgefragt: Hier verblieb allerdings nicht mehr so viel Zeit.

Was versteht man unter dem Gesetz zur Speicherung von Verkehrsdaten und wo ist hierzu etwas in der StPO geregelt:§ 100g StPO

Viel Glück!!

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