Prüfungsgespräch:
Der Prüfer beginnt die Prüfung mit der Schilderung eines Falles und nimmt im Anschluss die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge dran. Zum Fall: A kauft von B ein kleines Häuschen im Grünen zu einem Kaufpreis von 350 000€. A und B sind beide Privatleute und einigen sich auf einen Gewährleistungsausschluss. Der Vertrag wird notariell beurkundet und A ins Grundbuch eingetragen. Jedoch beurkundet der Vertrag lediglich einen Kaufpreis von 300 000 €. Bald nach dem Notartermin stellt A fest, dass das Terrassendach undicht ist. Ein Kostenvoranschlag zur Reparatur des Daches ergibt Kosten i.H.v. 30 000 €. Als A auf B zugeht, gesteht dieser, dass ihm das Problem bekannt ist. Er habe bereits erfolglos probiert das Dach eigenhändig abzudichten. Dieses Detail hat B dem A bewusst verschwiegen. Der Prüfer hat die Prüfung mit der Frage begonnen, wie wir die Prüfung beginnen würden. Zunächst haben wir damit angefangen was für ein Vertrag und mit welchem Inhalt dieser zu Stande gekommen ist. Es handelt sich um einen Kaufvertrag. Zu problematisieren war die Höhe des Kaufpreises. Zunächst wurde der § 138 I BGB angesprochen. Dabei sollte der Begriff der guten Sitten definiert werden. Die Einschlägigkeit der Norm wurde verneint. Anschließend wurde § 311b und § 117 BGB angesprochen sowie die Heilungsmöglichkeit in § 311b II BGB. Nach den Erörterungen hierzu wollte der Prüfer wissen, ob uns noch eine weitere Möglichkeit einfällt. Hier wurde § 134 BGB genannt. Der Prüfer hat daraufhin gesagt er verlange kein Detailwissen über das Steuergesetz, jedoch er gibt uns die Info, dass nur eine Vertragspartei Steuerersparnisse hat. Von daher war die Einschlägigkeit, da kein beiderseitiger Verstoß vorlag, zu verneinen. Anschließend wurden die Mängelrechte geprüft. Nach Bejahung eines Mangels wurde die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses diskutiert. Aufgrund der Arglistigkeit des B wurde dieser gem. § 444 BGB jedoch verneint. Zuletzt sollten noch Ausführungen zu den Schadensersatzansprüchen gemacht werden und der Grundsatz der Naturalrestitution erklärt werden. Dann war die Zivilrechtsprüfung auch schon vorbei.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg vom Juli 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.