Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom Januar 2024

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

4,0

Endnote

4,0

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Brandstiftungsdelikte, Versuch, Rücktritt bei mehreren Beteiligten, Erfolgsqualifikation

Paragraphen: §22 StGB, §23 StGB, §24 StGB, §306 StGB, §306a StBG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Zu Beginn der Prüfung verteilte der Prüfer keine Materialien oder Unterlagen, sondern begann unmittelbar mit der Darstellung eines komplexen Sachverhalts. Dieser bildete nicht nur den Einstieg, sondern auch die Grundlage für den gesamten Prüfungsinhalt. Dabei lag dem Fall, soweit mir bekannt ist, kein konkretes Urteil zugrunde. Der Prüfer präsentierte zunächst einen ausführlichen Sachverhalt, der die Beziehung zwischen den Personen E und F beleuchtete. E und F waren verheiratet, wobei E in einem freistehenden Einfamilienhaus lebte, das beiden gemeinsam gehörte. Konflikte zwischen den beiden führten dazu, dass E F aus dem Haus verwies. Als Rache beschloss F, das Haus anzuzünden, insbesondere, als er erfuhr, dass E eine Kreuzfahrt plante. F plante, das Haus während ihrer Abwesenheit in Brand zu setzen. Um sein Vorhaben umzusetzen, ersuchte der F den B um Unterstützung, der daraufhin einen Benzinkanister besorgen sollte. Anschließend planten F und B gemeinsam, das Haus von E und F in Brand zu setzen. In der Nacht begaben sich der F und der B mit einem Schlüssel von dem F in den Keller des Hauses und schütteten Benzin über alte Möbel und Teppiche. Als der F diese anzündete, kam es jedoch zu einer unerwarteten Verpuffung, bei der B ums Leben kam, während F nur leicht verletzt wurde und das Haus fluchtartig verließ. Einige Meter vom Haus entfernt bemerkte der F einen Schwelbrand und rief anonym die Feuerwehr an, bevor er sich entfernte. Trotz seiner Absicht war die E während des Vorfalls im Haus und erlitt aufgrund der Rauchentwicklung eine Rauchgasvergiftung, die eine 2-wöchige stationäre Behandlung erforderlich machte. Der Prüfer stellte die Frage nach der Strafbarkeit des F. Er wies darauf hin, dass die Strafbarkeit des verstorbenen B nicht untersucht werden sollte.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom Januar 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.