Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom März 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom März 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 6 7,5 8 8 8,6
Aktenvortrag 6 8 8 8 8
Zivilrecht 7 9 8 9 10
Strafrecht 10 12 8 10 15
Öffentliches Recht 8 10 9 11 12
Endpunkte 66 80 80 90 100
Endnote 7,55 8 8 9 10

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Unterlassen, Strafantrag, Rechte des Beschuldigten

Paragraphen:  §223 StGB, §229 StGB, §13 StGB, §246 StGB, §315b StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin leitete zunächst vom Fall der vorherigen Prüfung in die strafrechtliche ein, indem sie fragte, wie sich die Beteiligten des Zivilrechtsfalls strafbar gemacht haben könnten.
Dort hatten Spaziergänger einen entlaufenen Hund mitgenommen und den Fund nicht angezeigt. Wir prüften eine Unterschlagung § 246 StGB.
Nach dieser Aufwärmrunde teilte sie einen Sachverhalt aus. Der Fall handelte von einem Hundehalter, der den baufälligen Zwinger, trotz ordnungsbehördlicher Anordnung nicht reparierte.
Die Hunde rissen erneut aus und hetzten Wild durch den Wald. Eine Frau fuhr mit ihrem Wagen die Landstraße entlang, als ihr plötzlich ein Reh vors Auto springt. Sie fährt es an und bleibt stehen. Kurz darauf kommen die Hunde aus dem Wald und verbissen sich in das noch lebende Reh. Die Autofahrerin steigt aus, um die Hunde wegzuscheuchen und wird dabei auch gebissen.
Wir prüften §§ 229, 13 I StGB. Dabei lag ein Problem in der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung der Autofahrerin. Über §§ 315b, 13 I StGB sprachen wir auch. Die Prüferin ging dabei auch jeden Prüfungspunkt genau ein und stellte theoretische Zwischenfragen dazu. Zudem wandelte sie den Fall mehrmals leicht ab und fragte, was sich dann rechtlich ändern würde oder wie der Fall abzuändern sei, damit eine bestimmte rechtliche Lage gegeben wäre.
Sie fragt viele Basics ab, stellt aber auch immer wieder Bezüge zum Prozessrecht her. Sie hat z.B. gefragt, was man seinem Mandanten raten sollte, um einer Verurteilung wegen Versuchs zu entgehen. Wie auch in den vorherigen Prüfungen kamen auch Fragen zum Strafantrag.

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