Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom September 2025

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

6,30

Endnote

8,62

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Inhalt der Prüfung war Baurecht – dabei sowohl das Bauordnungsrecht (Voraussetzungen einer Baugenehmigung nach § 70 BauO Bln, Genehmigungsbedürftigkeit und -Fähigkeit eines Vorhabens) als auch (ziemlich ausführlich) das Bauplanungsrecht.

Paragraphen: §1 BauGB, §29 BauGB, §14 BauNVO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein

Prüfungsgespräch:

Als Aufhänger hatte der Prüfer einen kleineren Fall ausgedruckt und mitgebracht: Irgendeine Gemeinde hatte einen Bebauungsplan aufgestellt und ein Gebiet darin als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen sowie bestimmte Festsetzungen gemacht (Offene Bauweise, maximale Höhe von X Metern, maximale Anzahl von Stockwerken usw.) – einige der Festsetzungen waren abgekürzt und sind mir persönlich zumindest zuvor noch nie im Studium begegnet. Der Bauherr hatte den Bau von mehreren Reihenhäusern geplant, die den Festsetzungen des B-Plans in mehreren Hinsichten widersprachen. Trotzdem genehmigte die Baubehörde sein Vorhaben zunächst – bis ein Nachbar Widerspruch erhob und die Behörde die Baugenehmigung in der Folge wieder aufhob. Dagegen möchte der Bauherr gerichtlich vorgehen. Das Prüfungsgespräch startete mit der Frage, wo die Baugenehmigung geregelt ist (§ 70 BauO Bln) und was die Grundvoraussetzungen einer Baugenehmigung sind (Vorliegen einer baulichen Anlage, Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit). Daran schlossen sich die Fragen an, wo die bauliche Anlage definiert ist (in § 2 BauO Bln) und wonach sich die Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit richten (nach der BauO und zweiteres sowohl nach bauplanungs- als auch nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften). Danach ging es darum, ob das Vorhaben aus dem Fall genehmigungsfähig ist – insb. ob es bauplanungsrechtlich zulässig ist. Konsequenterweise verbrachten wir sehr viel Zeit mit Blättern im BauGB und der BauNVO – gefragt wurde ungefähr alles, was man zum Bauplanungsrecht so fragen kann: Was sind die Ziele des Bauplanungsrechts? (festgelegt in § 1 BauGB) Was muss die Behörde beim Aufstellen eines B-Planes machen? (alle relevanten bodenrechtlichen Belange ermitteln und gegeneinander abwägen). Was ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und welchem Zweck dient sie? Wie wird ein B-Plan beschlossen? (Durch das im BauGB vorgesehene Verfahren; beginnend mit dem Aufstellungsbeschluss) Welche Rechtsform haben B-Pläne in Berlin? (Werden als Rechtsverordnung von der BVV beschlossen; § 6 AGBauGB Berlin) Ansonsten beschäftigten sich die Fragen noch mit dem Gebot nachbarschaftlicher Rücksichtnahme (bodenrechtliche Schicksalsgemeinschaft), dem Gebietserhaltungsanspruch und der Frage danach, wann/ob eine Behörde von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen und eine „Ausnahme“ machen kann (geregelt in § 31 BauGB), sowie mit Gebäuden mit „optisch erdrückender Wirkung“. Die Prüfung hat sich insgesamt sehr zäh angefühlt, weil die meisten von uns bei den Fragen sehr geschwommen sind und dementsprechend lange überlegen mussten, viele Rückfragen gestellt wurden usw.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom September 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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