Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
10,0 |
Endnote |
11,0 |
Prüfungsgespräch:
Die Prüfung begann mit einem Fall: W hat ein Wirtshaus. Er hat mit F (einer GGmbH) eine Vereinbarung geschlossen, dass diese in den Räumen Fortbildungen abhalten kann und W die Räume zur Verfügung stellt sowie die Fortbildungsteilnehmer bewirtet. Die F hält Fortbildungen zum Thema Agrarwissenschaft. Vereinbart sind Fortbildungen an drei Wochenenden. Nach dem erfolgreich verlaufenen ersten Wochenende stellt W allerdings fest, dass die Inhalte der Fortbildung und die F insgesamt islamfeindlich sind. Daraufhin will W auf keinen Fall, dass weitere Fortbildungen in seiner Gaststätte stattfinden und sich vom Vertrag lösen. Gefragt war zunächst als freie Frage an alle, was eine GGmbH ist und worin die Besonderheit zur „normalen“ GmbH liegt. Sodann sollte erörtert werden, welche Möglichkeiten es gibt sich von dem Vertrag zu lösen. Diskutiert wurde dann als erstes der Rücktritt. Wir haben dann in Ermangelung einer Rücktrittsgrunds einen Rücktritt abgelehnt und sind zur Anfechtung übergangen. Es wurden die Anfechtungsgründe der arglistigen Täuschung und des Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft geprüft. Beides ging nicht durch und wir haben dann eine Kündigung nach den mietrechtlichen Vorschriften geprüft, welche ebenfalls nicht durchging. Der Fall ging dann weiter, dass W die Räume einfach abschließt und wegfährt und F nicht hineinkann. Gefragt war dann nach Möglichkeiten zum Schadensersatz. Zunächst wurde erörtert, ob die „Sperrwirkung“ des Mietrechts greift und ein Mangel vorliegt, was aber relativ schnell verneint wurde. Wir haben daher dann einen Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB geprüft. Die Voraussetzungen sind wir relativ zügig durchgegangen, da die Prüfung dann auch schon vorbei war.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg vom März 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.