Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom April 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im April 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 4
Zivilrecht 6
Strafrecht 5
Öffentliches Recht 8
Endpunkte 4,7
Endnote 4,9

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Raub/ Räuberische Erpressung, Mord/Totschlag, gefährliche Körperverletzung

Paragraphen: §249 StGB, §250 StGB, §251 StGB, §253 StGB, §255 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann, indem uns ein Fall geschildert wurde. A, B, C, D und E haben sich zusammenschlossen und wollen den O entführen und dann Geld von ihm verlangen. E hatte O vorher nur aus seiner Wohnung gelockt und war bei der Entführung selbst nicht dabei. O wurde schließlich entführt und E holte einen Betrag von 40.00€ bei der Frau des O ab, welche sich Sorgen um ihren Mann machte Zunächst ging es darum, ob hier ein Raub oder eine räuberische Erpressung vorlag. Wir einigten uns auf eine räuberische Erpressung, da die Frau nach beiden Ansichten einen Vermögensverfügung traf.
Anschließend ging es noch um erpresserischen Menschenraub und die Geiselnahme in § 239a StGB und § 239 b StGB. Dabei ging es auch darum, warum diese so eine hohe Strafandrohung haben. (Weil sie im Gegensatz zu Raub und räuberischer Erpressung aus zwei gefährlichen Teilakten bestehen).
Zudem wurde noch die Rolle des E besprochen. Es ging darum, ob er Täter oder Teilnehmer war. Weil die Täter Beuteteilung vereinbart hatten und E in alles eingeweiht war, wurde von einer Mittäterschaft nach § 25 II StGB ausgegangen.
Anschließend wurde und noch ein Fall geschildert bei dem der Täter dem Opfer von hinten ohne Vorwarnung einen Schlag verpasst und dann mit Springerstiefeln auf Kopf und Oberkörper eintrat und das Opfer nur knapp überlebte. Es wurde der versuchte Mord geprüft. Dabei ging es vor allem um die in Betracht kommenden Mordmerkmale und den Vorsatz. Diesbezüglich wollte er die Hemmschwellentheorie erklärt bekommen.