Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom April 2026

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

6,8

Endnote

7,3

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Mord, Totschlag, Täterschaft und Teilnahme, STPO

Paragrafen: §211 StGB §212 StGB, §120 GVG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann damit, dass er uns ein Bild aus einem aktuellen LTO-Artikel vorlegte. Darauf war der hessische Justizminister mit einem weiteren Herrn zu sehen, die vor einem Gemälde von Fritz Bauer standen. Die erste Frage war, wer auf dem Bild zu sehen sei und was wir über diese Person sagen konnten. Ich begann damit zu erläutern, dass es sich um einen hessischen Staatsanwalt handelte, der vor allem für seine Aufarbeitung der NS-Zeit bekannt war. Hierzu wollte er dann noch mehr wissen. Die Fragestellung diente als Aufhänger für einen geschichtlichen Exkurs der Prüfung, wie die NS-Zeit das aktuelle Strafrecht prägt. Der Prüfer wollte dabei einige noch heute gültigen §§ aus der NS-Zeit genannt bekommen und welche Unrechtsregime Deutschland aus seiner Geschichte kennt. Zudem wurde nach einer aktuellen Gesetzesinitiative des Landes Hessens, bezüglich Antisemitismus gefragt. Insbesondere kamen wir dabei auf den Mord Paragrafen zu sprechen, wobei ihm hier der Begriff Tätertypenlehre wichtig war. Daraufhin folgte ein Fall, der im Schwerpunkt den Mordparagrafen behandelte und Probleme aus dem AT teil behandelte. Nach einer kurzen Abgrenzung zwischen 211 und 212 kamen wir kurz auf die Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft zu sprechen. Auch die unterschiedlichen Gruppen des Mordparagrafen waren von Bedeutung. Der Kern des Falles bestand in dem Streit um § 28 STGB. Vor allem war von Bedeutung, ob der 211 als Qualifikation zu sehen ist oder ein eigenständiger Tatbestand ist. Hierdurch kamen wir auf die Problematik der Zurechnung der persönlichen Mordmerkmale bei Teilnehmern zu sprechen. Abschließen kamen noch Fragen zur Zuständigkeit des Gerichts, wie das Gericht besetzt ist und wie die unterschiedlichen Spruchköper der einzelnen Instanzen heißen.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom April 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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