Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom Juni 2025

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

8,0

Endnote

9,3

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Vermittlungsausschuss, Gesetzgebungsverfahren, Organstreit

Paragraphen: §77 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Mitgebracht hat der Prüfer einen Fall zum Vermittlungsausschuss. Zunächst besprachen wir, wo der Vermittlungsausschuss geregelt ist und wie er zustande kommt. Dann kamen wir auf die Abgrenzung von Einspruchsgesetzen und Zustimmungsgesetzen im Rahmen des Vermittlungsausschusses zur Sprache. Dann besprachen wir mit dem Prüfer den Fall. Sachverhalt Der Abgeordnete A der F-Fraktion ist Mitglied im Vermittlungsausschuss. Eines Abends gingen acht andere Mitglieder des Ausschusses im Rahmen eines „informellen“ Gespräches in eine Kneipe. Dort besprachen sie gemeinsam, wie die Empfehlung des Ausschusses zur aktuellen Sache aussehen soll. Am nächsten Tag wurde diese in der Kneipe erarbeitete Lösung direkt beschlossen. Der A war zu diesem informellen Treffen nicht eingeladen und vor der Sitzung wurde er nicht über diese informell erarbeitete Lösung informiert. Nun möchten der A und die F gegen den Bundestag, den Bundesrat und den Vermittlungsausschuss rechtlich vorgehen. A und F sehen darin eine Verletzung der Rechte des A. Die Prüfung begann mit der Zulässigkeit der Organklage und wo diese geregelt ist. In der Zulässigkeit sind wir jeden Prüfungspunkt sehr genau durchgegangen. Insbesondere die Beteiligtenfähigkeit und die Antragsbefugnis wurden ausschweifend erörtert. Wichtig war dem Prüfer hier, dass es sich um eine Grundrechtsverletzung handeln muss und eine einfache Rechtsverletzung nicht genügt. Auch war es dem Prüfer wichtig auszuarbeiten, wer der Antragsgegner ist, da sich im Sachverhalt auf den Bundestag den Bundesrat und den Vermittlungsausschuss bezogen wurde. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Prüfer eine ordentliche und strukturierte Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen vorausgesetzt hat. Sodann sind wir in die Begründetheit der Organklage übergegangen. Dort sind wir dann explizit auf die möglichen Grundrechtsverletzungen des A eingegangen. Wichtig waren dem Prüfer die Art. 38, 21 und 20 II. Hier wurde hauptsächlich eine gute und schlüssige Argumentation von den Prüflingen gefordert.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Hessen vom Juni 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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