Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom Mai 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Mai 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 11,6
Zivilrecht 16 10 11 14
Strafrecht 14 11 11 13
Öffentliches Recht 15 11 11 14
Endpunkte 14,75
Endnote 12,27 7,7 8,77

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Dannenröder Forst – Abseilen auf Autobahn, Objektive Zurechnung

Paragraphen: §240 StGB, §113 StGB, §315b StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Fall1: Dannenröder Forst
Die Prüfung begann zunächst damit, dass er uns fragte, ob wir wüssten, welcher Fall im Moment vor dem Amtsgericht Alsfeld stattfindet. Da keiner von uns die Antwort wusste, kam er auf den Fall mit dem Dannenröder Forst. Er fragte uns, wie sich die Leute, die sich von der Autobahn abseilten, um Plakate hochzuhalten, strafbar gemacht haben könnten. Dabei landeten die Leute nicht auf der Autobahn, sondern hielten nur Plakate über der Brücke hoch, woraufhin die Polizei eine Sperrung der Autobahn anordnete.
Die Prüfung begann zunächst mit der Strafbarkeit nach § 315 b StGB, wobei wir genauer auf das Tatbestandsmerkmal der konkreten Gefährdung eingehen mussten.
Die Prüfung ging weiter mit der Strafbarkeit nach § 240 StGB, wobei der Gewaltenbegriff ausführlich geschildert wurde.
Der Fall wurde dahingehend ergänzt, dass es durch die Abseilaktion zu einem Verkehrsunfall kam, wobei sich der Fahrer schwer verletze. Es folgte die Prüfung der gefährlichen Körperverletzung nach §§ 223, 224 I Nr. 4, 5 StGB, wobei wir das Vorliegen des Vorsatzes ebenfalls ausdiskutierten. Nachdem einige von uns den Vorsatz verneint hatten, ging die Prüfung mit der Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung weiter.
Auch die Strafbarkeit der §§ 113, 114 StGB wurden kurz angerissen.
Er wollte wissen, warum das Amtsgericht Alsfeld zuständig war und fragte, wonach sich die Zuständigkeit eines Gerichts richtet.
Zudem wollte er wissen, was die Voraussetzungen des Erlasses eines Haftbefehls sind. Er wollte wissen, ob im vorliegenden Fall ein Haftgrund vorliegen könnte, was wir mit der Fluchtgefahr bejahten. Zudem diskutierten wir das Merkmal der Unverhältnismäßigkeit ausführlich und kamen so auch auf den § 116 StPO.

Fall 2: Stealthing
Die Prüfung ging weiter mit Strafbarkeit eines Mannes, der heimlich den Geschlechtsverkehr ohne Kondom fortführte. Dabei wurde das Merkmal des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs ausführlich diskutiert.
Der Prüfer vergibt sehr gute Noten, sodass man keine Angst vor ihm haben sollte. Viel Erfolg für die Prüfung!