Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom September 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern vom September 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 5,83
Aktenvortrag 1
Zivilrecht 10
Strafrecht 10
Öffentliches Recht 8
Endpunkte 9,3
Endnote 6,88

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  aktuelle Fälle

Prüfungsthemen:  Betrug, Unterschlagung, Urkundenfälschung, StPO Instanzentzug und Besetzung der Gerichte

Paragraphen:  §263 StGB, §246 StGB, §267 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann mit einem Fall, der zuvor im Zivilrecht geprüft wurde und bezog sich auf einen kleinen Teil dieses Falles. Hier ging es darum, dass der Erbe des Erblassers ein Pferd bekam und dieses an den Käufer K verkaufte. Der K war Pferdeexperte und wunderte sich über den günstigen Preis, kaufte das Pferd aber dennoch. Die Papiere ließ er sich nicht zeigen.

Hier sollte § 263 StGB geprüft werden, wobei zwischen Täuschung und Irrtum abgegrenzt werden musste. Anschließend war auf § 246 StGB einzugehen. Dem Prüfer ging es insbesondere um den Begriff der Sache (Pferd = Sache?) und dem Analogieverbot (Bezug zu § 90 a BGB).

Im zweiten Teil schilderte er einen Fall: Ein Mandant beauftragt Rechtsanwalt R damit, einen Restlohnanspruch gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber geltend zu machen. R entfaltete keine anwaltliche Tätigkeit, obwohl der Mandant bereits einen Kostenvorschuss überwies. Nach mehrfacher Nachfrage des Mandanten, versicherte der Anwalt, dass der Arbeitgeber bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Daraufhin stellte der R mittels seines Computers ein „Urteil“. Es war mit einem fiktives Aktenzeichen, Rubrum, gerichtstypischer Schrift und dem Stempelaufdruck „Abschrift“ versehen. Ein Beglaubigungsvermerk oder eine Unterschrift waren nicht enthalten. Strafbarkeit des Anwalts?

Zu prüfen war zunächst § 263 (i.E. (-) ), anschließend § 267 wegen Erstellens und Vorlegens einer Urteilsabschrift. Hier ging es um die Diskussion darüber, ob eine einfache Abschrift als Urkunde zu klassifizieren ist. Zu problematisieren waren die Merkmale des Ausstellers und der Beweiseigung /-bestimmung.

Am Ende wurden noch ein paar Fragen zum Strafprozessrecht gestellt. Wie viele Tatsachengerichte gibt es? Mit wie vielen Richtern sind die einzelnen Gerichte besetzt?

Du suchst die optimale Vorbereitung auf deine Mündliche Prüfung?

Du suchst Gesetzestexte und Kommentare für deine Mündliche Prüfung und den Aktenvortrag? Schau mal bei JurCase.com vorbei, denn da gibt es die gesuchte Fachliteratur zur kostengünstigen Miete oder auch zum Kauf.

jurcase2-ideal-fuer-referendare