Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Dezember 2019

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im Dezember 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 30
Zivilrecht 09
Strafrecht 09
Öffentliches Recht 11
Endpunkte 60
Endnote 6,4

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz, Nutzungsuntersagung

Paragraphen: §§2 GG, §81 LBO, §3 GG, §34 BauGB, §35 BauGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Unsere Prüfung lässt sich in zwei Teile gliedern, der jeweils aus einem Fall bestand:
Der erste Teil in der Cannabis-Fall, der sich auch schon öfter in den Protokollen finden lässt (BVerfGE 90, 145).
Der zweite Teil ist der Biergarten-Fall aus den Saarheimer-Fällen, sodass es sich auf jeden Fall lohnt sich diesen Fall anzuschauen.
Zum Schluss wurden noch einzelne Fragen gestellt, zum Beispiel zu den Rechtsmitteln, der Berufung und der Revision, sowie nach der Zuständigkeit der Gerichte.
Cannabis-Fall:
Eine Frau, welche als Hausmeisterin in einem Studentenwohnheim arbeitet, ruft aufgrund einer Party, welche im Wohnheim stattfindet, die Polizei. Sie beschwert sich dabei insbesondere über die Laufstärke sowie über den enormen Alkoholkonsum. Als die Polizei bei der Frau auftaucht, nahmen sie einen süßlichen Geruch war, und stellten fest, dass sich bei F vier Gramm Cannabis befinden.
Daraufhin erhält F eine Geldstrafe, die sie jedoch nicht akzeptieren möchte.
Die Frage war nun, wie sie vorzugehen hat.
Nachdem geklärt wurde, dass der Rechtsweg erschöpft wurde, kamen wir zur Verfassungsbeschwerde in Form der Urteilsverfassungsbeschwerden.
Die Zulässigkeit war insgesamt unproblematisch.
Die Grundrechte, die möglicherweise verletzt wurden, sind Art. 2 und 3 GG.
Der Schutzbereich des Art 2 GG sollte definiert werden.
Bei Art. 3 GG sollte Cannabis und Alkohol in Vergleich gestellt werden, und man sollte sich entscheiden, ob es sich hier bei einer Ungleichbehandlung von relativ Gleichen handelt, wobei man bei der Entscheidung frei war, wenn man sie ausreichend begründet.
Im Ergebnis wurde eine Verletzung des Art. 2 GG jedoch verneint, da der § 29 BtMG ausreichend berücksichtigt wurde.
Biergarten-Fall:
Hier lohnt es sich, den Fall bei den Saarheimer-Fällen durchzulesen.
Aber insgesamt ist hier sauber der § 81 LBO zu prüfen. Dabei sollte man die Definitionen beherrschen und den Fall einmal runterprüfen können.
Es handelt sich damit hier um einen grundlegenden Baurechts-Fall, der eigentlich ohne größere Probleme gelöst werden kann.