Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland im Juni 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im Juni 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Versicherungsrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Wahlfach 13 12 8 10

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Lebensversicherung, Allgemeines Versicherungsrecht

Paragraphen: §§19 VVG, §150 VVG, §159 VVG, §123 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung mit einem Fall, den der Prüfer uns diktierte. Er lautete wie folgt:
Frau F unterhält eine Lebensversicherung bei Versicherer VR. Als widerruflicher Bezugsberechtigter ist ihr Mann M eingetragen.
Frau F nahm im Laufe des Versicherungsverhältnisses einen Kredit bei der Bank B auf. Zur Sicherung der Forderung trat sie das Recht auf die Forderung aus dem Versicherungsvertrag an die Bank ab. Für die Dauer der Abtretung widerrief sie die Bezugsberechtigung des B.
Vor Abschluss des Vertrages wurden Frau F Gesundheitsfragen gestellt. Sie beantwortete jegliche Fragen mit „nein“. Sie ist eine sehr ehrgeizige Person, die Fehler oder Schwächen bei sich selbst nicht zulässt. Tatsächlich wurde sie vor Abschluss des Versicherungsvertrages psychologisch behandelt. Ihr wurden auch Psychopharmaka verschrieben.
Nach vielen Jahren beging die F Suizid. Erst dann erfuhr der VR von der Vorgeschichte der F. Er focht den Vertrag an, trat von ihm zurück und erklärte hilfsweise den Einschluss einer Risikoausschlussklausel für psychische Erkrankungen gegenüber dem M.
In dem Vertrag befand sich, von Anfang an, eine Klausel, wonach der Bezugsberechtigte bevollmächtigt ist Erklärungen des Versicherers entgegen zu nehmen.
Es war zu untersuchen wem die Versicherungsleistung zusteht, ob der Vertrag wirksam beendet wurde aufgrund Rücktritt bzw. Anfechtung und ob die Risikoausschlussklausel Inhalt geworden ist. Wir lehnten Arglist und somit eine Anfechtung ab. Rücktritt schied, mangels Kausalität, ebenfalls aus. Die Risikoausschlussklausel wurde aber Inhalt des Vertrages (Vertragsanpassungsrecht § 19 VVG).
Wir gingen auf die Besonderheiten der Abtretung in der Lebensversicherung ein (Fall in seinem Skript).
Danach wendeten wir uns dem allgemeinen Versicherungsrecht zu. Insbesondere wurden wir gefragt nach: der aktuellen IDD Richtlinie, dem Versicherungsvermittler, den Beratungspflichten, der Verhaltenszurechnung, Aufwendungsersatz, der Vorersteckungstheorie sowie die Kündigung im Versicherungsfall.
Auch zwischendurch wurden immer wieder Fragen zum allgemeinen Versicherungsrecht, aber auch zum allgemeinen Zivilrecht gestellt. Macht nicht den Fehler zu glauben, der Prüfer prüft nur die Personenversicherung. Ohne sehr umfassende Kenntnisse im allgemeinen Teil, wäre diese Prüfung nicht machbar gewesen.
Alles in allem war es eine recht schwere Prüfung, aber die Notengebung war durchaus angemessen.
Viel Erfolg