Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin im Mai 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im Mai 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 4,25
Aktenvortrag 10
Zivilrecht 11
Strafrecht 8
Öffentliches Recht 11
Endpunkte 7
Endnote 7

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Betrug

Paragraphen: §263 StGB, §52 StGB, §54 StGB, §24 GVG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer stellte keine großen Einstiegsfragen – anders als die beiden anderen Prüfer zuvor – und schilderte uns gleich einen Fall.
Die A ist rumänische Staatsbürgerin und kam 2014 wegen finanzieller Not nach Deutschland. Dort trifft sie P, der ihr sagt wie sie schnell Geld verdienen könne. A und P fahren dann gemeinsam zur Postbank wo A ein Konto eröffnet. Dieses Konto kann nicht überzogen werden. Das folgende machen sie insgesamt 50-mal, jeweils in anderen Filialen. A und P fahren gemeinsam zu einem Geschäft um dort ein Sky-Abo abzuschließen. A schließt ein 2-Jahresabo für 50 € pro Monat ab und erhält gleichzeitig auf Leihbasis einen Receiver (Wert 200 €). A gibt dabei das neu eröffnete Konto bei der Postbank an und verkauft jedes Mal, wie von vornherein vereinbart, an P den Receiver für 30 €. P ist bei all diesen Aktionen immer mit dabei.
Nun wollte der Prüfer wissen wie sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, angefangen mit
Zunächst wollte er wissen welche Handlungen in Betracht kämen und wir fingen dann mit der Prüfung der Strafbarkeit bei der Eröffnung des Kontos an, die wir aber schnell ablehnten. Danach prüften wir die Strafbarkeit nach § 263 StGB durch den Vertragsschluss und gingen dabei auf jedes Tatbestandsmerkmal ein. Dabei war es dem Prüfer wichtig, dass wir neben den Definitionen auch die richtigen Schlagwörter (konkludente Täuschung, usw.) nannten. Er fragte warum eine Vermögensverfügung erforderlich sei (in Abgrenzung zum Diebstahl ist der Betrug ein Selbstschädigungsdelikt). Danach wollte er noch die verschiedenen Vermögensbegriffe erläutert wissen und für diesen Fall subsumiert haben. Nachdem wir dann kurz auf die Dreieckskonstellation eingingen, die hier jedoch unproblematisch war, prüften wir noch kurz den subjektiven Tatbestand und die Regelbeispiele des § 263 Abs. 3 Nr 1, 2 StGB. Hier wollte er jeweils die Definition hören und wissen, ob insbesondere wissen, ob die Rechtsprechung bei einer Einnahme von 30 € auch von einem gewerblichen Betrug ausgehe (beides vertretbar, das Kammergericht tue es nicht).
Danach stellte er noch einige prozessuale Fragen. Den Einstieg machte er mit den Beweismitteln, insbesondere welche in diesem geschilderten Fall infrage kämen (insbesondere die Verträge als Urkunde und als Augenschein, wegen der Unterschrift). Im Weiteren wollte er dann wissen bei welchem Gericht wir die Tat anklagen würden. Dabei sprachen wir sowohl über die Bildung einer Gesamtstrafe, als auch über die Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit und über die Zuständigkeit des Amtsgerichts, hier insbesondere des Schöffengerichts.
Damit war die Prüfung auch schon vorbei (zu P kamen wir gar nicht mehr). Insgesamt war es eine recht einfache und nette Prüfung. Sofern man etwas auch nicht gleich wusste, gab der Prüfer einen die Möglichkeit durch Hilfe, oder Nachfrage noch auf die richtige Antwort zu kommen. Mit diesem Prüfer habt ihr unseres Erachtens nach einen guten Prüfer erwischt.