Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland im März 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im März 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Raub, räuberischer Diebstahl, Fahrerlaubnis, Strafen und Nebenfolgen, Alkoholfahrt

Paragraphen: §252 StGB, §12 StGB, §81 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, hart am Fall , Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

In dem Fall ging es darum, dass Z1 zu der Spielothek seines Nachbarn ging. Dort fand er die Tür verriegelt. Im Inneren sah er 2 aufgeregte Personen. Als die eine Person Spielothek verließ, stellte er sich dieser in den Weg. Daraufhin bedrohte der Täter ihn mit einer vermeintlich in der Tasche versteckten Pistole mit dem Leben, wenn er keinen Platz mache.
Im Inneren war folgendes geschehen: der Täter hatte vorgetäuscht Bargeld gegen Spielchips eintauschen zu wollen. Als der Z2 die Kasse öffnete, griff der Täter in die Kasse hinein und nahm 200 €, die er sodann direkt in seine Hosentasche steckte. Er lief zu lange zur Tür, konnte diese aber nicht öffnen weil Z2 zwischenzeitlich den Panikknopf gedrückt hatte und somit die Tür verschlossen war. Daraufhin drohte der Täter wiederum mit einem Schuss aus einer imaginären Pistole. Die Drohung wurde allerdings nicht verstanden. Jedoch wurde aus dem Gesangsverhalten des Täters eine bedrohliche Situation derart abgeleitet, dass der Z2 mit der Situation überfordert war und daher die Tür öffnete.
Straftaten außerhalb des Strafgesetzbuches waren nicht zu prüfen.
Der Täter war leicht zu identifizieren, aufgrund der Zeugenaussagen. Dies war also soweit unproblematisch.
Die eigentliche Prüfung wann sich vor allem um das Führerscheinrecht. Insofern waren zu unterscheiden der Führerschein selbst, die Fahrerlaubnis, die Möglichkeiten des Gerichts, die Sperrzeit und deren Auswirkungen, die Wirkung des Gerichtsurteils bei Verhängung eines Fahrverbots. Wenn im Bereich wann leider alle sehr unsicher was die Finessen anging die sie der Weitergabe leider nicht davon ab dieses Thema so weit in der Prüfung zu behandeln, dass es kaum jemand von uns möglich war in einen vernünftigen Notenbereich zu kommen.
Danach wurden abgegrenzt präventive und repressive Maßnahmen der StPO. Wobei dies ein bisschen in philosophische Diskussionen abdriftete, insgesamt aber eine interessante Prüfung war.
Abgegrenzt wurden auch Strafen und Nebenstraßen, welche Form von Strafen es generell gäbe und was Maßnahmen der StGB seien.
Zuletzt prüften wir dann noch die Möglichkeit den Führerschein bei einer Trunkenheitsfahrt einzubehalten. Hier waren Beschlagnahmung und Sicherstellung abzugrenzen und die Frage zu beantworten, ob die Polizei den Führerschein so ohne weiteres behalten dürfe und warum.
Insgesamt waren die Ergebnisse der Prüfung eher bedauerlich der Aktenvortrag zwar relativ wohlwollend von allen Prüfern benotet, hätte aber noch etwas besser sein können. Die übrige Prüfung verlief aber sehr enttäuschend, da wir viel Zeit im Führerscheinrecht verbrachten, und so viele Punkte verloren.