Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom August 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom August 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 51 49 54
Aktenvortrag 1 1 1
Zivilrecht 11 11 13
Strafrecht 11 11 11
Öffentliches Recht 12 13 13
Endpunkte 85 84 91
Endnote 9,5 9,4 10,4

Zur Sache:

Prüfungsthemen:  Thema waren zunächst die Verfahrensgrundsätze im Strafprozess und dann ein Fall, der die Themen Mord/Totschlag iVm § 28 zum Inhalt hatte und sich mit der Abgrenzung error in persona/abberatio ictu beim Anstifter und beim Täter beschäftigte.

Paragraphen:  §211 StGB, §212 StGB, §28 StGB, §25 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Strafrecht war als zweites dran nach Zivilrecht und wir begannen mit den Verfahrensgrundsätzen im Strafprozess. Ich war als zweites an der Reihe und erläuterte das Legalitätsprinzip und den Gegenpart (das Opportunitätsprinzip) und nannte entsprechende Normen (§§ 152 II, 153 ff., 163, 170 StPO). Insgesamt dauerten die Verfahrensmaximen vielleicht eine knappe Viertelstunde. Der Prüfer lässt einen öfters reden und unterbricht einen nicht sofort, signalisiert aber auch nicht mit Blicken oder Nicken, dass das, was man sagt, richtig ist. Sofern man unsicher ist, könnte einen das zusätzlich verunsichern, aber das ist wahrscheinlich zum einen weder böse gemeint und zum anderen der Tatsache geschuldet, dass Der Prüfer alles protokollieren muss.
Dann folgte der Fall: Frau A möchte ihren Ehemann B töten, mit dem sie kurz vor der Scheidung steht. Dies macht sie, da sie laut Ehevertrag im Falle der Scheidung leer ausgeht. Ihre Freundin F empfiehlt ihr daraufhin, den B mittels Briefbombe zu töten. Dieser Empfehlung folgt die A und präpariert eine Briefbombe, die beim Öffnen die öffnende Person sofort tötet. Sie legt die Briefbombe in den Briefkasten des B, der in einem Mehrfamilienhaus wohnt. Wie es kommen muss, ist jedoch die zehnjährige Nichte des B zu Besuch und diese holt die Post aus dem Briefkasten und öffnet den Brief und wird getötet. Strafbarkeit der Beteiligten?
Nachdem die erste Person den Sachverhalt zusammengefasst hat und die möglichen
Straftatbestände nannte (insbesondere natürlich 212, 211.303 wurde entweder gar nicht genannt, jedenfalls kamen wir dazu später nicht mehr und 308 kommentierte Der Prüfer mit „Ich weiß gar nicht, ob das Prüfungsstoff ist, aber lassen wir mal außen vor“.) begann sie mit der Prüfung und begann einen Mord der A an der Nichte N. Sie kam zum Vorsatz und prüfte dort, ob ein unbeachtlicher error in persona oder eine abberatio ictus vorlag. Nachdem sie sich aufgrund der Vorsorgemaßnahmen (Brief in den Briefkasten gelegt, so dass Verwechslungen und ein Fehlgehen der Tat fast ausgeschlossen war) für eine abberatio ictus entschied, war ich dran. Ich sollte sagen, ob ich das auch so sehe, was ich mit eigenen Worten bestätigte. Außerdem prüfte ich das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels. Wir lehnten sodann der herrschenden Meinung folgend den Vorsatz bezüglich des Mordes an der N ab und mein Nachbar begann mit der Prüfung des versuchten Mordes an B (dem Ehemann). Die fahrlässige Tötung an N bejahten wir mit einem knappen Satz. Im Rahmen des Versuchs bejahte mein Nachbar die Habgier kurzerhand (was nicht weiter kommentiert wurde, uns am Ende jedoch etwas verwundert hatte, dass er das als so unproblematisch feststellte) und prüfte dann das unmittelbare Ansetzen, zu dem er einiges ausführte (Sphären, Gefährdungs, Zwischenaktstheorie), letztlich aber feststellte, dass die Bombe ja sogar explodiert ist und insgesamt ein Ansetzen vorliegt. 212, 211, 22 zulasten B (+).
Der vierte im Bunde sollte sodann noch die Freundin F prüfen und die Prüfung lief auf § 28 hinaus, bei dem dieser extrem viel durcheinander warf. Dann war die Prüfung jedoch vorbei.
Wir hatten alle 11 Punkte, bis auf der letzte, der 9 Punkte hatte, was meiner Meinung nach noch extrem gnädig war, aber letzten Endes auch egal war, da dieser sich im Verbesserungsversuch befand und sich sowieso nicht verbesserte. Die Notengebung fand ich angemessen und die Prüfung fand ich fair und machbar.

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