Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom September 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom September 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 4,7
Aktenvortrag 1
Zivilrecht 8
Strafrecht 8
Öffentliches Recht 9
Endpunkte 29,7
Endnote 5,98

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Freiheitsberaubung, Gwaltbegriff, Drohung, Nötigung, Körperverletzung

Paragraphen:  §253 StGB, §223 StGB, §240 StGB, §239 StGB, §255 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Wir bekamen einen Fall ausgeteilt. Dieser war in etwa eine Seite lang.
Die A wird in ihrer Schule gemobbt. Sie möchte sich wehren und engagiert die schulbekannte Schlägerin P für 250 € um die Mitschülerinnen zu verprügeln. A überlegt es sich dann doch anders und sagt der P ab.
Der Prüfer ist ein junger Richter. In den bisherigen Protokollen stand, dass er viele abstrakte Fragen stellte. Dies war bei uns gar nicht der Fall.
Es gab einen Fall im Rahmen dessen die Strafbarkeiten erläutert werden sollten. Abschließend waren auf der Rückseite noch StPO-Fragen zu dem Fall vorgesehen zu denen wir jedoch nur noch ganz kurz kamen, weil die Zeit bereits vorbei war.
Er fragte die Prüflinge der Reihe nach zu dem Fall. Dabei wurde von den Prüflingen manchmal eine einfache kurze Antwort erwartet ein anderes Mal eine längere Antwort, etwa bezüglich aller in Betracht kommenden Strafbarkeiten oder aber auch das Durchprüfen von Straftatbeständen.
Der Prüfer verfolgte alle Prüfungen mit und machte sich Notizen. P möchte aber eine Aufwandsentschädigung von A haben. Die Aufwandsentschädigung soll 100 € betragen. A hat das Geld jedoch nicht.
P hat einen Freund, den stadtbekannten Rocker R. R will P helfen an die 100 € von A zu gelangen. R und P passen die A vor der Schule mit dem Auto ab. Sie fahren mit der A in der Stadt rum. Sie sagen der A, dass sie die 100 € geben solle. Au sagt, dass sie das Geld nicht habe. R und P wollen diese Antwort nicht gelten lassen. Sie sagen der A, dass wenn sie das Geld nicht geben würde, sie nach Hamburg bringen werden und sie das Geld anschaffen müsste. A hat Angst und weint. Sie äußert, dass sie aussteigen wolle. Sie erkennt, dass sie sich durch den Kofferraum befreien könnte. R und P fahren weiter mit der A.
Schließlich sagen sie zu A, dass sie ihr Handy hergeben sollte. Die A kommt der Anforderung nach und gibt das Handy heraus. Sie lassen die A danach aussteigen.
R und P haben gewusst, dass die A erst 17 Jahre alt ist und keinen Anspruch auf die 100 € gehabt hätten.
Zunächst sollte alle in Betracht kommenden Straftatbestände von einem Prüfling genannt werden. Es wurde die Erpressung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung genannt. Dann konnte sich der nächste Prüfling aussuchen mit welcher Prüfung er beginnen wollte. Wichtig waren die Obersätze und Definitionen aber auch die Streitstände innerhalb der jeweiligen Tatbestände. Thematisch nahm die Diskussion hinsichtlich der verschiedenen Gewalt und Drohbegriffe einen großen Raum ein.
Sodann war eigentlich schon die Zeit fast rum. Wir drehten das Faltblatt um und dort waren noch etwa vier Fragen zu strafprozessualen Problemen aufgeführt. Wir sprachen noch eine Frage ganz kurz an und dann war auch diese Prüfung beendet.