Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom Juli 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom Juli 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 29 60 69
Zivilrecht 6 12 14
Strafrecht 6 12 14
Öffentliches Recht 6 12 14
Endpunkte 25 48 56
Endnote 5,4 11,8 12,7

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: 263 I, III, 25 I 2.F, 267 I

Paragraphen:  §263 StGB, §153 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Teil1:
Personen in Münster tanzen eine Frau an und entwenden ihr dabei ihr Handy (im Wert v. ca. 60 €), sog. Antanzmasche. Zeugen sehen dies. Polizei nimmt ihn fest. Person ist Ausländer ohne festen Wohnsitz in Deutschland.
Was kann die Frau tun?
Was tun als StA?
Welche Maßnahmen?
Welche Gefahren (da kein Wohnsitz)
Wie Beweise sichern?

Teil2:
T tritt in das Unternehmen seines Vaters ein und führt eine Apotheke weiter. Da T wegen seiner Spielsucht in Geldnöten ist, überlegt er sich ein raffiniertes System, um sein Einkommen hinreichend zu Ergänzen. Das System funktioniert wie folgt:
Kassenpatienten, die bei T ein ärztlich verordnetes Medikament erwerben möchten, es aber nicht benötigen, erhalten von T eine Gutschrift für nicht verschreibungspflichtige Arzneien, die T teurer bei der Krankenkasse abrechnen kann als die verordneten Medikamente. Diese „Tauschkunden“ erhalten dann ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, das T anstelle des eigentlich ärztlich verordneten in seiner späteren Abrechnung einträgt.
Die Abrechnungen schickt T an ein Abrechnungsunternehmen, die G – GmbH, wo der Mitarbeiter P diese Abrechnungen und Rezepte bündelt und dann in einen Computer eingibt. Eine Überprüfung der Rezepte oder Abrechnungen erfolgt bei diesem Prozess nicht. Dem T ist dieser Vorgang bekannt. Weiter wird die fertige Datei an die Krankenkasse K übersendet, deren Mitarbeiter Mals gängiges Prozedere bei der K diese nur auf Anzahl und Preis hin überprüft. Hierbei werden keine Unregelmäßigkeiten seitens des M oder der K festgestellt. Daraufhin veranlasst M die Zahlung an T. In einem Monat macht T mit dieser Methode 300.000€ von denen 60.000€ Reingewinn für T sind. 1. Nennung der einschlägigen Paragraphen
263 I, III, 25 I 2.F
Subsumtion unter den Betrugstatbestand:
-TüT: konkludente Täuschungshandlung in mittelbarer Täterschaft
tb Irrtum
ib Vermögensvfg: nur Zwischenziel
vfgb Vermögensschaden
-V
Abs. rw. stoffgl. Ber.
Problemerörterung
F3:
T, der wie seine Kunden auch Patient bei Arzt A ist, lässt sich dort untersuchen. Als er auf dem Tisch ein Rezept für einen Kunden seiner Apotheke sieht, ergänzt er ein für den Kunden nicht erforderliches Medikament und legt das Rezept wieder auf den Tisch. Weiter entdeckt T als A kurz aus dem Zimmer geht einen Rezeptblock samt Praxisstempel in der unverschlossenen Schreibtischschublade und stecke beide in seine Jackentasche.
Zuhause angekommen, fertigt T mit dem Rezeptblock und dem Stempel ein weiteres Rezept an, das er mit der Unterschrift des A unterschreibt.
T möchte mit den beiden Rezepten zur Post, um es für seine Abrechnung geltend zu machen.
1. Nennung des einschlägigen Paragraphen
2. Subsumtion unter den Urkundstatbestand
3. Problemerörtertung

Ende

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