Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Mai 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Mai 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Wahlfachprüfung – Versicherungsrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Wahlfach 11 11 11 14 11

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen:  § 23ff . VVG, 81 VVG, Abgrenzung, § 215 VVG

Paragraphen:  §1 VVG, §215 VVG, §23 VVG, §81 VVG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Es wurde zunächst ein Fall diktiert, den man mitschreiben musste. V ist Vermittler aus München und bietet im Internet Mietwagen von Drittunternehmen an. Dieses Drittunternehmen sieht eine Selbstbeteiligung von 2500€ vor. V ,,versichert“, dass er im Schadenfall die SB übernehmen würde.
M aus München ist Kunde und in einen Verkehrsunfall verwickelt. M wohnt in Saarbrücken. Hat der M AS gegen V von 2500€, bzw. er erhebt in Saarbrücken Klage.
Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Man musste dann prüfen, ob sie örtliche Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist. ( § 12 ZPO, 251
VVG als Spezialvorschrift; Heimspiel für den VN) Aber Voraussetzung wäre, dass ein Versicherungsvertrag vorliegt. Dann erfolgte reihum eine Diskussion darüber, ob hier ein Versicherungsvertrag vorliegt. Im Ergebnis wurde der Versicherungsvertrag abgelehnt. Danach wurde gefragt, warum es wichtig ist, zu wissen, ob ein Versicherungsvertrag vorliegt oder eben nicht.
Danach wurde ein zweiter Fall diktiert. VN hat eine Flotte von Autos bei VR Teilkasko versichert. Vn selbst hat das Auto an den M weitervermietet. M verliert den Schlüssel des Autos und zeigt es dem VN an. 3 Tage später wird das Fahrzeug entwendet. Hat der VN AS gegen VR auf Ersatz des Fahrzeuges?
Relevante Normen: 23ff., 81 VVG; Ist von der Teilkasko auch Diebstahl umfasst?
Der letzte Fall:
Vn hat bei VR seine landwirtschaftlich genutzten Anhänger versichert. Bei der Arbeit wird er durch einen starken Regen unterbrochen und lässt die Anhänger auf dem Feld stehen und schließt sie nicht ab. Die Anhänger werden entwendet. Hat der Vn AS gegen VR ? § 81 VVG. 23 VVG

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