Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
8,0 |
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Endnote |
8,0 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: protokollfest
Prüfungsthemen: S- Betriebliche Übung – Abgrenzung Arbeitsvertrag selbstständig / unselbstständig – außerordentliche Kündigung , wichtiger Grund
Paragraphen: §626 BGB, §611a BGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Fall 1 – Betriebliche Übung bezüglich Weihnachtsgeld: „Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Ein Arbeitgeber hat über fünf Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Monatsgehaltes ausgezahlt. Es gab nie eine vertragliche Regelung, auch keine Betriebsvereinbarung oder tarifliche Grundlage. Dieses Jahr möchte der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht mehr zahlen, weil die wirtschaftliche Situation schlechter ist. Die Arbeitnehmer berufen sich auf eine betriebliche Übung und verlangen das Weihnachtsgeld. Bitte erläutern Sie mir: 1. Was versteht man unter einer betrieblichen Übung? 2. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen, erfüllt sein, damit eine betriebliche Übung entsteht? 3. Ist hier eine betriebliche Übung entstanden? 4. Wie könnte sich der Arbeitgeber unter Umständen gegen eine betriebliche Übung absichern?“ Du erklärst, dass eine betriebliche Übung ein gleichförmiges, wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers ist, aus dem Arbeitnehmer schließen dürfen, dass dieses Verhalten auch künftig fortgesetzt wird. Klassische Beispiele: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, regelmäßige Sonderzahlungen, zusätzliche Urlaubstage. Wesentliche Voraussetzungen: • Wiederholtes Verhalten über mindestens 3 Jahre • Gleichförmigkeit und Regelmäßigkeit • Empfänglicher Arbeitnehmerkreis • Vertrauensschutz / Erwartungshaltung Dann ordnest du den Fall ein: Ja, eine betriebliche Übung ist entstanden, weil fünf Jahre Weihnachtsgeld gezahlt wurde. Fall 2 – IT-Berater: Selbstständig oder doch Arbeitnehmer? „Ein mittelständisches Unternehmen engagiert einen IT-Berater. Der Berater arbeitet seit 18 Monaten regelmäßig im Unternehmen, hat einen eigenen Laptop, aber: • er arbeitet montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr im Büro, • er bekommt Arbeitsanweisungen von einem Vorgesetzten, • er nutzt die Infrastruktur des Unternehmens, • er hat im Jahr nur einen weiteren Auftrag gehabt, • die Vergütung erfolgt monatlich, immer gleich hoch, • er nimmt an Teammeetings teil und hat eine Firmen-E-Mail-Adresse. Nun kommt die Deutsche Rentenversicherung zu einer Prüfung und stellt die Frage, ob der Berater wirklich selbstständig ist. Ich möchte von Ihnen wissen: 1. Was sind die Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit? 2. Wie würden Sie den konkreten Fall rechtlich bewerten? 3. Welche Folgen hat es, wenn eine Scheinselbstständigkeit vorliegt?“ Fall 3 – Fristlose Kündigung wegen Beleidigung „Stellen Sie sich vor: Ein Arbeitnehmer, Herr M., arbeitet seit 14 Jahren im Unternehmen, hat bisher keine Abmahnungen erhalten und gilt als zuverlässig. Bei einem Streit mit seinem Vorgesetzten ruft er diesem zu: ‚Sie sind ein unfähiger Idiot, und ich weiß nicht, wie jemand wie Sie überhaupt Führungskraft werden konnte!‘ Der Arbeitgeber kündigt daraufhin fristlos. Bitte analysieren Sie den Fall: 1. Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung? 2. Welche Rolle spielt die Interessenabwägung? 3. Ist dieser Fall ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung? 4. Wäre eine Abmahnung notwendig gewesen?“ Dann war die Zeit auch abgelaufen.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz von Dezember 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

