Prüfungsthemen: Arbeitsrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
8,0 |
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Endnote |
8,78 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: AGG, Art. 3 I GG, Kündigung durch einen Vertreter
Paragraphen: §3 AAG, §3 GG, §174 BGB, §126 BGB
Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer hat anfangs unsere Ausweise kontrolliert. Dann begann auch schon unsere Prüfung. Zunächst las er einen Artikel aus der LTO vor aus welcher hervorging, dass Arbeitsrechtler überall gesucht werden, wonach wir den richtigen Schwerpunkt gewählt hätten. Daraufhin wurde die erste Kandidatin gefragt, was ein Arbeitgeber bei einer Einladung zu einer Weihnachtsfeier beachten muss und ob er diese auch begrenzt für einen bestimmten Teil der Belegschaft ausrichten darf. In diesem Zusammenhang wurde auch darüber gesprochen, ob ein Anspruch auf Durchführung einer Weihnachtsfeier besteht und wenn ja woraus. Hier wurden zunächst die Rechtsquellen des Arbeitsrechts genannt mit der Schlussfolgerung, dass kein Anspruch auf Durchführung einer Weihnachtsfeier besteht. Bezüglich der Beschränkung der Weihnachtsfeier auf lediglich einen Teil der Belegschaft wurde der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz angesprochen. Hinsichtlich der Einladung wurde noch thematisiert, ob der Arbeitnehmer zu der Weihnachtsfeier gehen müssen. Dann wurde noch etwas zu Geschenken, die der Arbeitgeber macht, gesagt und was dort zu beachten ist. Hier wurde die betriebliche Übung genannt. Dann ging es um eine Kündigung und ob der Arbeitgeber sich hier vertreten lassen darf. Dies ist nach DEN §§ 164 ff. BGB zulässig. Auch wurde hier die Zurückweisung umfangreich erläutert und die Pflicht zur Vorlage einer Vollmacht. Diese müsse nach § 126 BGB in Schriftform passieren. Dann haben wir noch über Urteile gesprochen und über einen Fall in dem Nachtschichtarbeiter 25% Zuschlag und Nachtarbeiter 50% Zuschlag erhalten und ob das gerechtfertigt sei, bzw. gegen was dies verstoße. In diesem Zusammenhang wurde umfangreich Art. 3 I GG durchgeprüft. Im Allgemeinen ist zu empfehlen sich LTO-Artikel durchzulesen und auch ggf. die NJW, da unsere Prüfung ausschließlich aus diesen Artikeln bestand. Lasst euch von alten Protokollen mit schlechten Bewertungen nicht verunsichern meines Erachtens war er ein Glücksgriff. Viel Erfolg!!!
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Dezember 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

