Prüfungsthemen: Strafrecht
Zur Sache:
Prüfungsstoff: aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Wohnungseinbruchsdiebstahl; räuberischer Diebstahl; Versuchte Körperverletzung; Rücktritt vom Versuch; Untersuchungshaft
Paragrafen: §227 StGB §303 StGB
Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Zu Beginn der Prüfung skizzierte der Prüfer einen kurzen Fall mit aktuellem Bezug zum Weiberfasching. Dabei stellte er die Frage, wie es strafrechtlich zu bewerten sei, wenn eine Person lediglich mit Krawatte durch die Stadt laufe und eine andere Person diese ohne weiteres abschneide. Wir ordneten den Sachverhalt zunächst als Sachbeschädigung ein und diskutierten anschließend die Möglichkeit einer Rechtfertigung durch Einwilligung. Dabei kamen wir schnell auf die Problematik der konkludenten Einwilligung zu sprechen und erörterten, ob allein das Tragen einer Krawatte an Weiberfasching bereits als stillschweigende Zustimmung zu deren Abschneiden verstanden werden könne. Im weiteren Verlauf setzten wir uns intensiv mit der Frage auseinander, ob eine solche Einwilligung aus dem Brauchtum oder dem Gewohnheitsrecht hergeleitet werden könne. Hierbei diskutierten wir auch, ob eine rechtfertigende Einwilligung zwingend gesetzlich normiert sein müsse. Dies verneinten wir und führten zur Begründung unter anderem die rechtfertigende Pflichtenkollision sowie grundrechtliche Rechtfertigungen an, etwa die Meinungsfreiheit im Rahmen von Beleidigungsdelikten. Im Ergebnis kamen wir zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall keine konkludente Einwilligung anzunehmen sei und das Abschneiden der Krawatte daher nicht gerechtfertigt wäre. Zum Abschluss der Prüfung wurde ein aktueller Fall besprochen, bei dem ein Schaffner im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle von einem Passagier ins Gesicht geschlagen wurde und später an einer Hirnblutung verstarb. Zunächst thematisierten wir die Voraussetzungen der Untersuchungshaft, insbesondere die Fluchtgefahr. Anschließend folgte die materielle Prüfung des Sachverhalts. Dabei lag der Schwerpunkt auf der Körperverletzung mit Todesfolge und dem hierfür erforderlichen gefahrspezifischen Ursachenzusammenhang. Der Prüfer vertrat die Auffassung, dass dieser im konkreten Fall nicht vorliege, da ein einzelner Schlag hierfür nicht ausreiche. Dieser Einschätzung standen wir Prüflinge eher kritisch gegenüber und hielten einen solchen Ursachenzusammenhang grundsätzlich für möglich.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Februar 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

