Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
12,6 |
Endnote |
8,07 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Durchsuchung von Fußballfans auf Pyrotechnik vor Fußballstadion
Paragraphen: §40 VwGO, §8 PolG, §17 PolG, §21 PolG, §35 VwVG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin stellte genau den Fall, der auch in den Protokollen zu finden war. Es ging darum, dass sich Fußballfan F mit ausgebeulten Taschen auf den Weg ins Stadion machte. Die Polizeibeamten am Eingang hatten bei vergangenen Spielen dieser Kombination vermehrt Pyrotechnik gefunden und im Stadion kam es zu vielen Zündungen von Pyrotechnik. Die Polizei sollte Personen auf große Gegenstände durchsuchen, wenn Anzeichen dafür bestanden, dass diese Pyrotechnik mit sich führte. Die Polizei hielt F an und durchsuchte ihn vor dem Eingang aufgrund seiner ausgebeulten Taschen. In diesen befand sich Pyro. F wand ein, dass er diese nachträglich für ein privates Feuerwerk nutzen wollen würde. Die Polizei stellte die Pyrotechnik sicher. Erst sollten wir prüfen, ob der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Danach ging es um die statthafte Klageart. Hier wurde diskutiert, ob das Durchsuchen ein Realakt ist oder eine implizite Duldungsverfügung, mithin VA-Charakter hat. Ich entschied mich für die Duldungsverfügung, um sodann die Fortsetzungsfestellungsklage zu prüfen. Hier wollte sie noch die Fallgruppen hören. Das war schon der prozessuale Teil. Dann fragte sie nach der EGL für die Durchsuchung. Sie wollte hören, wie man generell vorgeht (Prinzip der abgestuften Subsidiarität). Wir prüften noch kurz die formelle Rechtmäßigkeit und hier insbesondere die §§ 28, 37, 39 SVwVfG. Wir prüften dann die materielle Rechtmäßigkeit der Durchsuchung prüften die TB-Voraussetzungen im Detail durch. Gefragt wurde insb. nach den Gefahrbegriffen im Polizeirecht. Definiert werden sollte die öffentliche Sicherheit und die öff. Sicherheit. Zur Störer Auswahl und zum Ermessen kamen wir zeitlich nicht mehr. Die Prüfung war sehr fair und ging wie im Flug vorbei.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Juli 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.