Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Juni 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im Juni 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 24
Zivilrecht 04
Strafrecht 04
Öffentliches Recht 04
Endpunkte 24
Endnote 04

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Tagesaktuelle Fälle aus der Presse, Muss nicht zwangsläufig ein aktuelles Gerichtsurteil sein

Paragraphen: §223 StGB, §229 StGB, §315b StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Ich habe den Eindruck, der Prüfer prüft immer Dinge, die gerade brandaktuell in der Presse erscheinen. Das muss auch nicht zwangsläufig ein Gerichtverfahren oder -urteil sein. So auch in unserem Fall. Wenige Tage vor der mündlichen Prüfung hielt eine Zuschauerin während der ersten Etappe der Tour de France ein Plakat mit Grußbotschaft zu weit auf die Fahrstrecke, sodass ein Radfahrer aus dem Fahrerfeld gegen dieses Plakat fuhr und stürzte. Im Anschluss erfolgte eine Kettenreaktion, welche in einem Massensturz des Fahrerfeldes endete. Der Prüfer wollte von uns die Strafbarkeit der Frau wissen. Wir prüften zunächst langsam und schematisch den § 223 StGB, lehnten diesen aber aufgrund des mangelnden Vorsatzes ab. Weiterhin prüften wir § 227 StGB, welchen wir schließlich bejahten. Im Übrigen prüften wir auch den § 315b StGB. Hierbei gingen wir schrittweise vor. Insbesondere hielten wir uns auch längere Zeit an dem Merkmal des Straßenverkehrs auf. Hier folgte ein kurzer Abstecher in die Widmung einer Straße im Rahmen des Straßengesetzes.
Es scheint, als habe sich der Prüfer selbst nicht intensiv auf die Prüfung vorbereitet. Dies deckt sich ein wenig mit den Protokollen der Vergangenheit. Es geht ihm viel mehr um eine saubere Subsumtion und Argumentation. Im Übrigen scheint es von Vorteil zu sein, wenn man aus Sicht eins Mandats oder dessen Rechtsanwalts argumentiert. Schließlich ist dies Herr Dr. Schmidts „täglich Brot“. Man sollte also nicht allzu freundlich aus Sicht eines Staatsanwaltes argumentieren.
Strafrecht war nie meine Stärke, doch durch gute Argumente und Subsumtion konnte ich bei diesem Prüfer ein gutes Ergebnis erzielen. Man muss also keine Angst haben und selbstbewusst auftreten. Insbesondere bin ich kein Radsport-Fan und hörte von dem Fall in der Prüfung zum ersten Mal. Es ist also kein Hexenwerk. Ich wünsche euch viel Erfolg bei der anstehenden Prüfung.