Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
9,6 |
Endnote |
9,6 |
Prüfungsgespräch:
Die Prüfung begann mit einem Fall, der zuvor ausgeteilt wurde. Dieser war sehr knapp, es ging um die Lieferung eines schweren Pizzaofens durch eine Spedition S an den A. Beim Abladen über die Hebebühne des LKW bricht diese aufgrund der übermäßigen Belastung mit dem Ofen zusammen und trifft den A. Dieser verliert dabei zwei Finger. Der Halter hat das Fahrzeug bei der V haftpflichtversichert. Zunächst haben wir Anspruchsgrundlagen gesammelt, wobei die Prüferin direkt auf die §§ 823 ff. BGB und § 7 StVG hinaus wollte. Hierbei erfolgten teils allgemeine Fragen, wie z.B. welche verschuldensunabhängige SE-Normen gibt es, sowie die Subsumtion des § 823 BGB und des § 7 StVG. Bei letzterer Norm diskutierten wir den Begriff „im Straßenverkehr“ und gelangten zu einer von der BGH-Rechtsprechung abweichenden, dennoch vertretbaren Lösung, dass dieses Merkmal nicht gegeben ist. Dennoch wollte die Prüferin den § 7 StVG weiterprüfen, was teilweise die Prüflinge verwirrte. Auch wollte Sie wegen der Versicherung auf § 115 VVG hinaus. Anschließend prüften wir allgemein den Schaden, wobei eine genaue Kenntnis der §§ 249 ff. BGB erwartet wurde. Die Prüferin wandelte dabei stetig den entstandenen Schaden bei A ab, was zunehmend für Verunsicherung bei uns sorgte. Es ging z.B. um die konkrete Berechnung der Schadenshöhe bei Schmerzensgeldern sowie um SE wegen der Verhinderung durch den Schaden den Naturalunterhalt abzuleisten. Anschließend folgte ein kurzer Exkurs in die ZPO, wobei nur die Kenntnis der Zuständigkeitsprüfung abgefragt wurde. Danach folgte ein kurzer Exkurs ins Erbrecht, bei dem nur eine einfache Erbfolge (Mann hinterlässt Frau im gesetzl. Güterstand und zwei Kinder) geprüft werden musste. Als „schwierige“ Zusatzfrage, wie sie betonte, wollte sie wissen, ob der Güterstand auch anders als pauschal über § 1931 BGB aufgelöst werden kann. Hierbei spielte sie auf die Möglichkeit an, dass dennoch eine konkrete Berechnung erfolgen kann, sofern von der Ehefrau gefordert. Abschließend gab es noch ein paar allgemeine Fragen zu § 823, da die Zeit noch nicht vorbei war.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Juni 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.