Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
7,9 |
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Endnote |
10,0 |
Prüfungsgespräch:
Die Prüfung begann mit einem Sachverhalt, der auf einer aktuellen Gerichtsentscheidung beruhte: Klägerin K hatte ein Pferd zur Einstallung bei Beklagten B gelassen und dort auch einen Schrank für ihr Zubehör (Sattel, etc.) erhalten, dafür entrichte sie monatlich einen Geldbetrag. Der Vertrag enthielt eine Klausel, wonach B ein Pfandrecht an allen eingebrachten Sachen erhalten sollte. Eines Tages nimmt sich B nun den Sattel der K aus dem Schrank, ohne dies vorher abgesprochen zu haben. B fordert den Sattel zurück und erklärt das Rechtsverhältnis für beendet (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/9s7525-lg-koeln-pferde-sattal-dressur-pfandrecht). Zunächst wurde nun ein Anspruch auf Herausgabe des Sattels nach § 985 BGB geprüft. Hier ging es vor allem um ein mögliches Besitzrecht und ob sich dieses aus der Vertragsklausel ergeben könnte. Hierzu musste eine AGB-Prüfung durchgeführt werden. Im Ergebnis scheiterte eine Wirksamkeit der Klausel, weil das Pfandrecht unabhängig von der Fälligkeit der Forderung wäre und dies die K unangemessen benachteiligen würde. Für die Frage nach der wirksamen Beendigung des Rechtsverhältnisses diskutierten wir zunächst den Vertragstypen, zu einem eindeutigen Ergebnis kamen wir dabei jedoch nicht (das Gericht nahm wohl einen Verwahrungsvertrag an). Hier war am Ende die Feststellung wichtig, dass seitens des B verbotene Eigenmacht bezüglich des Sattels vorlag und dadurch das Vertrauensverhältnis zu K zerstört war, das Rechtsverhältnis somit wirksam beendet werden konnte.
Danach stellte sie noch einen weiteren kurzen Fall: Drei Motorradfahrerinnen verabredeten sich versetzt hintereinander in derselben Fahrspur zu fahren. Die erste Fahrerin (A) stürzt, kollidiert sie mit der hinter ihr fahrenden zweiten Fahrerin (B) und wird dabei verletzt. Einen offensichtlichen Fahrfehler hatte keiner der beiden begangen. Gefragt waren nun Schadensersatzansprüche der A gegen B. Wir konzentrierten uns dabei aber lediglich auf § 7 StVG. Hier ging es dann besonders um einen möglichen konkludent vereinbarten Haftungsausschluss, das Mitverschulden sowie den Ausschlussgrund nach § 17 III StVG. Auch diesem Fall lag ein Urteil des OLG Düsseldorf zu Grunde (https://openjur.de/u/2343244.html) Abschließend wurden noch die sachliche Zuständigkeit sowie der Instanzenzug geprüft.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt von Januar 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

