Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Schleswig-Holstein vom November 2022

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

7

Gesamtnote 1. Examen

8

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Urkundendelikte, StPO

Paragraphen: §267 StGB, §102 StPO, §105 StPO, §261 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein  hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Unsere Prüfung fing mit dem Strafrecht an, da wir auch im Vortrag einen strafrechtlichen Fall hatten und es uns gewünscht haben, mit dem Fall des Aktenvortrags anzufangen. Der Sachverhalt lautete ungefähr so: T fährt einen sehr alten Wagen, seine nächste HU ist im November 2022 fällig und er weiß, dass der Wagen nicht durchkommen wird. Er kennt den S, der bei der zuständigen Stelle arbeitet und dieser stellt ihm ohne eine Untersuchung eine HU-Plakette mit dem Ablaufdatum November 2024 aus. Diese nimmt T entgegen und klebt sie über die alte Plakette an sein Kennzeichen an seinem Fahrzeug an. Jetzt sieht das so aus, als würde seine nächste HU im November 2024 fällig sein. Die Prüferin zeigte uns ein Bild von der Plakette, damit wir uns darunter etwas vorstellen konnten. T und S änderten allerdings nichts an dem Inhalt des Fahrzeugscheins: dort stand noch das alte Datum der HU (November 2022), Stempel, Unterschrift des Prüfers etc. wurden nicht angetastet. Wir haben sodann ausführlich § 267 I StGB geprüft, sind auf die einzelnen Varianten eingegangen, haben die einschlägigen Definitionen genannt und die einzelnen Tatbestandsmerkmale erörtert. Einen Schwerpunkt bildete die Frage der zusammengesetzten Urkunde und ob die HU-Plakette ihre Urkundeneigenschaft haben kann, wenn im Fahrzeugbrief nichts verändert wird. Das haben wir im Ergebnis bejaht. Dann ging es zum StPO-Teil über. Hier hatte der bei der HU-Stelle tätige S gewerbsmäßig angefangen, gefälschte HU-Plaketten zu verkaufen. Die Staatsanwaltschaft hat davon Kenntnis erlangt und wollte seine Wohnung durchsuchen. Gefragt war nach dem Verfahrensgang. Wir kamen auf § 102 StPO und haben uns über die Voraussetzungen unterhalten. Dann kamen wir auf § 105 I StPO und haben darüber diskutiert, was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft einen Richter nach einer Durchsuchungsanordnung fragt, dieser aber ablehnt und sie dennoch durchsuchen. So kamen wir auch auf Beweisverwertungsverbote und haben über diese im Allgemeinen gesprochen. Auch sprachen wir über § 261 StPO, den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung und was dieser im Detail bedeutet. Die Prüfung ging recht schnell rum.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Schleswig-Holstein im November 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.