Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Thüringen vom Juli 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Thüringen vom Juli 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Strafrecht

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: BtMG, StrafR AT – Konkurrenzen

Paragraphen:  §52 StGB, §53 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Ein an sich sehr kurzer Fall wurde sehr ausführlich besprochen und intensiv in Gebieten des Strafrechtslehre, des Strafrechts AT und BT geprüft.

Fall: Frau züchtet Cannabispflanzen zuhause, Schmerzpatientin, wird durch Inhalation der getrockneten Blüten schmerzfrei. Strafbarkeit?

Straftatbestand nach § 29 I 1 Nr. 1 BtMG 1. Tatbestand

  1. a) Obj. Tb.

Betäubungsmittel – im Sinne des BtMG – Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.

unerlaubt

Anbau – Anbau ist dabei das Aussähen und spätere Aufziehen der Marihuanapflanze.

Herstellung – in Verkehr bringen –  Inverkehrbringen meint jedes, gleichwie geartete Eröffnen der Möglichkeit, dass ein anderer die tatsächliche Verfügung über den Stoff erlangt und ihn nach eigener Entschließung verwenden kann, also jede Verursachung eines Wechsels der Verfügungsgewalt über die Betäubungsmittel durch einen anderen. Die Variante ist gegenüber anderen Tatbestandsvarianten subsidiär und dient gegenüber dem Handeltreiben, der Abgabe, der Veräußerung und dem Verschaffen von Gelegenheit als Auffangtatbestand.

Besitz – Besitzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten

  1. b) Subj. Tb.
  2. RW

Rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB

  1. Notstandslage
  2. Notstandshandlung (Geeignetheit, Erforderlichkeit)
  3. Schuld
  4. Konkurrenzen nach §§ 52, 53 StGB

Subsidiarität, Spezialität, Konsumption

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