Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
11,58 |
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Endnote |
10,58 |
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Endnote 1. Examen |
11,12 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: KI-Nutzung, in der StPO prüft er alles
Paragraphen: §243 StGB, §211 StGB, §52 StPO, §117 StPO, §136a StPO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, verfolgt Zwischenthemen, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Zu Beginn der Prüfung stellte der Prüfer einen praxisnahen Fall aus dem anwaltlichen Berufsrecht vor. Ausgangspunkt war die Konstellation, dass ein Rechtsanwalt zur Bearbeitung eines Falls eine KI eingesetzt hatte, welche im Rahmen ihrer Recherche falsche bzw. tatsächlich nichtexistierende gerichtliche Entscheidungen „erfunden“ hatte.
1. Strafrechtliche Einordnung (insb. Betrug) Zunächst wurde der Sachverhalt strafrechtlich eingeordnet. Im Mittelpunkt stand die Prüfung möglicher Straftatbestände, wobei sich die Diskussion im Wesentlichen auf den Betrug gemäß § 263 StGB konzentrierte. Im Rahmen der Prüfung wurde insbesondere problematisiert, ob überhaupt eine Täuschung über Tatsachen vorliegt. Dabei wurde die Auffassung vertreten, dass es sich bei den durch die KI generierten Angaben eher um rechtliche Bewertungen bzw. Rechtsansichten handeln könnte und nicht um Tatsachenbehauptungen. Vor diesem Hintergrund wurde der Betrug abgelehnt. Weitere Straftatbestände wurden nur am Rande bzw. nicht vertieft behandelt; der Schwerpunkt lag eindeutig auf der Betrugsprüfung und deren dogmatischen Voraussetzungen (Täuschungshandlung, Irrtum, Vermögensverfügung, Schaden).
2. Akteneinsichtsrechte und prozessuale Bezüge (StPO) Im Anschluss verlagerte sich die Prüfung auf prozessuale Fragen der Akteneinsicht im strafprozessualen Kontext. Hier wurde insbesondere das System der Akteneinsichtsrechte nach der Strafprozessordnung thematisiert. Dabei ging es zunächst um die verschiedenen Anspruchsgrundlagen und Berechtigten Kreise. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Suche nach dem Akteneinsichtsrecht für Versicherungen, was im Rahmen der Prüfung längere Zeit in Anspruch nahm und nicht sofort eindeutig zugeordnet werden konnte.
3. Zeugenbeistand und Rechte des Rechtsanwalts anschließend wurde die Rolle des Zeugenbeistands behandelt. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Rechte einem als Zeugenbeistand auftretenden Rechtsanwalt zustehen. Insbesondere wurde diskutiert, ob dem Anwalt lediglich ein bloßes Anwesenheitsrecht im Rahmen der Vernehmung zusteht oder ob auch ein umfassendes Akteneinsichtsrecht besteht. Diese Frage wurde differenziert betrachtet unter Berücksichtigung der Funktion des Zeugenbeistands und der Abgrenzung zu Verteidigerrechten.
4. Rechtsschutz gegen Versagung der Akteneinsicht abschließend wurde der Rechtsschutz gegen die Versagung von Akteneinsicht behandelt. Hierbei wurde insbesondere die Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel thematisiert. Es wurde außerdem die Abgrenzung der verschiedenen Beschwerdearten angesprochen und herausgearbeitet, in welchen Konstellationen welche Beschwerdeform einschlägig ist. Der Schwerpunkt lag insgesamt auf der Systematik der Rechtsbehelfe und der dogmatischen Einordnung im strafprozessualen Verfahren.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom Juni 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

