Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Berlin August 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom August 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 7 7 4 5 5
Aktenvortrag 10 5 13 8 6
Prüfungsgespräch 12 12 12 6 9
Endnote 9,18 6,16 8,8 5,96 5,89

Zur Sache:

Prüfungsstoff:

Prüfungsthemen: Dr Prüfer prüfte die StPO rauf und runter. Dabei wurden aber keine Standartfragen abgefragt.

Paragraphen: §512 StPO, §170 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

 

Prüfungsgespräch:

A betritt ein Laden und steckt sich eine Schachtel Zigaretten ein. Dabei wird er vom Ladendetektiv B beobachtet. Als er den Laden ohne zu zahlen verlässt wird A von diesem aufgehalten und räumt alles ein.

Der Fall wäre ein Super Aufhänger für diverse Themen zu § 336 ff. StPO gewesen. Auch materiell rechtlich hätte man den schön prüfen können. Aber es kam ganz anders:

Er stellte ganz irre Fragen. Während er teilnahmslos uns griesgrämig während der anderen Prüfungen in seinem Stuhl saß, hatte er nun beste Laune aufgelegt. Wir empfanden seine Art und die Fragen wie einen Zahnarztbesuch.

Welche Strafverfolgungsbehörden gibt es in „Berlin“?

StA, Finanzamt, Amt Anwaltschaft

Darf der Detektiv den Dieb festhalten? Woraus ergibt sich das?

Was macht nun die Polizei oder StA? In welchem Verfahrensstand befinden wir uns? Wo steht das?

Bei 5 € für die Schachtel, auf welche Ideen kommen Sie?

Einstellung wegen Geringfügigkeit. Gibt es noch andere Einstellungsmöglichkeiten?

Es gibt ein Strafbefehl. Was tun Sie als Anwalt?

Einspruch…In diesem Zusammenhang sind wir auch alle Instanzenzüge durchgegangen. Berufung, Sprungrevision etc. Die Fragen waren aber so banal und weit weg vom Fall, dass wir ziemlich auf dem Schlauch standen. Die Prüfung wurde immer zäher.

Sie sind Staatsanwalt, in der Verhandlung fällt B ein, der A hatte ja ein Taschenmesser im Rucksack. Wie reagieren Sie?

Nachtragsanklage?

Ihr Kollege hat das vergessen, kann man nach dem Urteil noch was machen?

Wir bewegten uns sehr tief in der StPO. Viele Fragen konnte man nur beantworten, wenn man in der Praxis steckt.

Benotung:

Entgegen dieses schlechten Gefühls, war die Bewertung dann doch ganz wohlwollend. Das zeigte sich insbesondere für den Mitprüfling, welcher einen Sozialpunkt erhielt. Das erste Mal für den Prüfer.

Mit dem Inhalt der Prüfung hatten wir Pech. Mit diesem Prüfer hat man einen anstrengenden Prüfer aber nicht den Schlimmsten. Auch mit ihm als Prüfer, kann man viel erreichen.

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