Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Berlin November 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom November 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 7,28 8,4 6,14
Aktenvortrag 13 13 7
Prüfungsgespräch 13 13 7
Endnote 9,32 9,65 7,14

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: StPO

Paragraphen: §110 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer schilderte angelehnt an den vor kurzem in Berlin geschehenen Fall der Entführung eines kleinen Jungen der sich als Geflüchteter mit seinen Eltern auf dem Gelände des Berliner LaGeSo aufhielt. Ein Mann entführte den Jungen, rief dann bei dem Vater (wohl auf dem Festnetz) an und drohte, den Jungen zu töten wenn nicht den weiteren Forderungen entsprochen würde. Die Prüfung begann mit erpresserischem Menschenraub. Nach dem dieser tatbestandsmäßig abgelehnt wurde kamen wir zur Geiselnahme. Es wurden die strukturellen Unterschiede hinsichtlich Rechtsgut, angestrebter Nötigungserfolg und subjektivem Tatbestand erörtert, hier wurde der Prüfer schnell ungeduldig wenn die Antworten nicht sofort kamen.

Dann sollten wir überlegen wie nun nach dem Mann gesucht werden könnte. Wessen Telefon könnte man abhören? Das des Vaters, weil sich der Entführer ja wieder melden wollte. Da der Entführer ja schon einmal angerufen hatte, diskutierten wir, welche Daten wohl bei dem jeweiligen Telefon/Mobilfunkanbieter über den Anrufer in Erfahrung gebracht werden könnten.

Weiter ging es mit einer detaillierten Diskussion der §§ 100ff. StPO. Auch das war ja aus den früheren Protokollen bekannt. Um den Prüfer zufrieden zu stellen reicht es aber nicht, „ungefähr“ zu wissen was da drin steht – es lohnt sich zur Vorbereitung auf jeden Fall diese Vorschriften einmal genau zu lesen und zu verstehen, welche Art von Telekommunikationsüber-wachung dahinter wirklich steckt. So konnte ein Prüfling merkbar Punkte gewinnen, indem er erklären konnte, wie genau die Funkzellenüber-wachung abläuft und was genau ein IMSI-Catcher ist.

Weiter ging es mit der Frage, welche Art von Fahndung nach dem Mann nun möglich sei – Rasterfahndung wohl etwas zu aufwendig, Personenfahnung, Ausgabe einer Personenbeschreibung an alle Polizeibeamten etc. auch hier: Guckt euch das vorher einmal genau an!

Weiter mit einer Fallabwandlung: Der Mann hat sich mit dem Jungen verschanzt, hält ihm ein Messer an den Hals und droht ihn umzubringen. Was kann man da machen? SEK Einsatz, alles Drohen und Fordern durch die Polizei ist nicht mehr erfolgversprechend. Letzter Ausweg: Finaler Rettungsschuss.

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Nicht in der StPO, nicht im Gefahrenabwehrrecht, aber Art. 2 EMRK erlaubt das wohl, wusste niemand von uns. Aber auch hier waren wohl die Ideen dazu wichtiger als das Ergebnis.

Dann ging es nochmal in die Basics: Welches Gericht ist nach StPO/GVG für welche Verfahren zuständig? Kompetenz des Strafrichters, Schöffengericht, etc. Schwurgericht, wer verhandelt bei dem aktuellen NSU Prozess, in welcher Besetzung? Auch hier war es so, dass der Prüfer präzise und richtige Antworten hören wollte, hier gab es in der Gruppe z.T. Unsicherheiten/ Unsauberkeiten, das drückte die Stimmung des Prüfers merklich nach unten.

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