Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
13,0 |
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Endnote |
12,0 |
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Endnote 1. Examen |
10,0 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung, Diebstahl, Erpressung, Klageerzwingungsverfahren
Paragraphen: §228 StGB, §242 StGB, §253 StGB
Prüfungsgespräch: hält Reinfolge ein, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin prüft überwiegend so wie sie in den bisherigen Protokollen schon beschrieben worden ist – meiner Einsicht nach jedoch etwas strenger. Sie prüfte zunächst im Vertiefungsgespräch zum Aktenvortrag sehr tiefgehend das materielle Recht – und zwar die Einwilligung und die mutmaßliche Einwilligung. Sie stellte bei einigen Prüflingen die Fragen wohl ziemlich unverständlich – bei mir ging es, ich konnte verstehen, worauf sie hinauswollte. Selbst im ersten Examen wurden diese zwei Rechtfertigungsgründe jedoch nicht so tiefgehend geprüft. Im Prüfungsgespräch wurde ebenso fast ausschließlich das materielle Recht geprüft – und zwar der Diebstahl und die Erpressung. Hierbei diskutierte sie ungefähr 15 Minuten mit uns darüber, ob ein Tier eine „Sache“ i.S.d. § 242 StGB sein kann, obwohl dies allgemein angenommen wird. Daher fand ich diese Frage Art insbesondere für das zweite Examen eher nicht so angebracht. Es sollte der Fall gelöst werden, dass ein Fußballfan des ersten Fußballclubs Köln in einen Stall einbricht und dort einen Ziegenbock, der wohl das Maskottchen des besagten Vereins ist, stiehlt, um Fußbälle für Kinderheime abzupressen. Es sollten exakt die Argumente gefunden werden, welche die Prüferin im Kopf hatte, wie auch schon öfter in den Protokollen zu lesen war. Prozessual wurde § 172 StPO, also das Klageerzwingungsverfahren tiefgehend behandelt. Hierbei musste genau erkannt werden, wie der Ablauf ist, also dass zunächst eine Vorschaltbeschwerde erfolgt und dann gerichtlich vorgegangen werden kann, wenn nicht abgeholfen wird.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom Mai 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

