Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen im August 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im August 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 7,5 7,4 7 5-6 5,4
Aktenvortrag 10 12 12 11 6
Prüfungsgespräch 12 12-14 12-13 11-13 8-10
Endnote 9,00 9,5 9 8,8 6,5
Endnote (1. Examen) 10,2

Zur Sache:

Prüfungsthemen: OwiG und StGB

Paragraphen: §1 OWiG, §211 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer schilderte den folgenden Fall:
Er sei bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h geblitzt worden. Nun erhält er einen Anhörungsbogen.
Was ist das? Warum gibt es das? Welches Pendant dazu gibt es in der StPO?
Was ist eine Ordnungswidrigkeit? Definition
Er gebe dort nun an, dass nicht er gefahren sei sondern mein Bruder. Es handelt sich hier um eine Absprache mit dem Bruder, tatsächlich sei er selbst gefahren. Dann ergeht ein Bußgeldbescheid gegen den Bruder. Der Bruder will diesen angreifen.
Wie macht er das? Einspruch – wo steht er, muss er begründet werden?
Was passiert nun? -Abgabe von Verkehrsbehörde an Gericht über die Amtsanwaltschaft
Wie läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ab? Wie beginnt es und wie läuft die Hauptverhandlung ab? Muss die Amtsanwaltschaft immer anwesend sein? Wie kann die Hauptverhandlung beendet werden?
Wer ist die Amtsanwaltschaft – wie wird man Amtsanwalt?
In der Hauptverhandlung sagt der Bruder nun, dass er es nicht gewesen sei. Was macht das Gericht? das Foto in Augenschein nehmen, ggf. Sachverständigen hören.
Warum machen die Brüder das? Um Verfahren in die Länge zu treiben – Kurze Verjährungsfrist bei OwI´s
Strafbarkeit des Bruders und ihm?
Wir diskutierten 145 d, 258 und 163 I und II StGB
Am Ende diskutierten wir sehr lange die Strafbarkeit des Fahrers gem. § 163 II StGB in mittelbarer Täterschaft
Neuer Fall ( wir waren circa 10 Minuten vor Ende der Prüfungszeit) hier wurde der Prüfer protokollfest.
Frau X kommt zu ihnen als StA in Darmstadt und schildert den folgenden Fall:
Ihr Mann und sie befänden sich im Rosenkrieg, sie sei nach Kitzbühl gefahren. Dort hätte sie festgestellt, dass ihr Mann ihre Reifen so manipuliert habe, dass diese bei 130 km/h platzen. Dies täte er um Unterhalt zu sparen. Was tun Sie?
Anfangsverdacht prüfen, welche Verdachtsarten gibt es, Definition, Zuständigkeit der StA, Anwendung deutsches Strafrecht.
Prüfung versuchter Mord, Habgier (P) kein Vermögenszuwachs sondern nur Unterhalt erspart, Heimtücke, niedere Beweggründe, gemeingefährliche Mittel.
Ende der Prüfung
Das Gespräch war aus meiner Sicht wirklich anstrengend und angespannt. Die Benotung war aber äußerst wohlwollend.