Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen vom August 2025

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

11,0

Endnote

12,0

Endnote 1. Examen

8,0

Zur Sache:

Prüfungsstoff: Protokollfest

Prüfungsthemen: gescheiterte Wahl der neuen BVerfG-Richter:innen

 Paragraphen: §80 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Zu Beginn seiner Prüfung war der Prüfer wie ausgewechselt. Er lächelte und sagte zu uns, dass wir ganz nah am Titel des Volljuristen seien. Bezugnehmend auf seine Protokollfestigkeit fragte er nach aktuellen Entscheidungen des BVerfG. K 1 erwähnte die Entscheidung zu §§ 100a, 100b StPO. K 2 berichtete von der neuen Definition der nichtverfassungsrechtlichen Art, die mittelbar Auswirkung auf die Arbeit des BVerfG hat, K 3 brachte die gescheiterte Wahl der neuen BVerfG-Richter’ innen ins Gespräch. Darauf wollte der Prüfer nicht hinaus, griff das Thema aber auf und wollte wissen, wie viele Richter ‘innen am BVerfG denn ausscheiden. Antwort 3. Und ob dies zumindest beim ausscheidenden Richter Christ absehbar war. Antwort ja, wegen Erreichen der Altersgrenze. K 4 berichtete von der Entscheidung zu Ramstein. K 5 berichtete von einem BVerwG Urteil, in dem es den Begriff der „nichtverfassungsrechtlichen Art“ neu definierte. Die Antworten honorierte er zwar allesamt positiv, er wollte aber auf die Entscheidung des BVerfG gegen eine Beschwerde der AfD hinaus, die sich gegen eine Äußerung von Malu Dreyer wehrte und ihr vorwarf, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Ausgangspunkt war hier zunächst die Klage der AfD vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof. Allerdings ohne Erfolg. Die AfD erhob daraufhin Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. Auch ohne Erfolg. Wichtig war hier zu erkennen, dass das Gericht die Beschwerde der AfD schon deshalb zurückgewiesen hat, weil die Partei die falsche Klageart gewählt habe. Angaben zum Inhalt der Prüfung: Nach diesem Vorgeplänkel begann sodann die Prüfung. Der Prüfer hatte dafür einen Sachverhalt ausgeteilt. Dieser wurde gemeinsam gelesen. Im Wesentlichen ging es dabei um Folgendes: Bürger bekommt für die Straßensanierung einen Kostenbescheid i.H.v. rund 17.000 Euro. Der ist wenig begeistert davon und legt Widerspruch ein. Es ergeht ein Widerspruchsbescheid, der mit einer Kostenentscheidung verbunden ist (Kosten des Widerspruchsverfahrens = 5 % des „Streitwerts“, mindestens aber 250,00 und höchstens 2.500 Euro). Das passt dem Bürger überraschenderweise auch nicht und möchte sich jetzt auch dagegen wehren. Was wird er wohl machen? Antwort § 80 V VwGO. Der 80 V VwGO wurde dann Schritt für Schritt durchgeprüft, wobei die Prüfungspunkte „Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs“ und „Antragsbefugnis“ wegen fehlender Relevanz geschenkt waren. Vertieft gingen wir im Vorverfahren hinsichtlich der Widerspruchverfahrenskosten darauf ein, ob ein solches durchgeführt werden muss (ja) oder ob es entbehrlich ist. In der Begründetheit ging es dann kurz um die EGL für die auferlegten Kosten und dass wir davon ausgehen sollen, dass diese formell in Ordnung sei. Im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit sollten wir ein bisschen hin- und her argumentieren, ob so eine Regelung (5 %, mindestens aber 250,00 Euro, höchstens 2.500 Euro) in Ordnung sei (im Ergebnis ja). Eine Kandidatin zog hier einen Vergleich zum Zivilrecht, wo sich die Kosten ja auch nach dem Streitwert berechnen, was der Prüfer sichtlich gefiel. Dann war die Prüfung auch schon vorbei. Es kam einem gar nicht vor, wie eine 60-minütige Prüfung. Alles in Allem ist zu sagen, dass ihr mit dem Prüfer als Prüfer ein riesiges Glück habt. Er leitet super durch seine Prüfung. Bei richtigen Antworten freut er sich für und mit euch und bei falschen Antworten hat man fast das Gefühl, dass er sich selbst die Schuld darangibt, weil er eben die Frage zu umständlich gestellt habe. Ein letzter Hinweis: In der lockeren Aufwärmrunde nahm er der Reihe nach dran, allerdings in entgegengesetzter alphabetischer Reihenfolge. Während des Gesprächs konnte ich dann keine feste Reihenfolge mehr erkennen. Also es kann sein, dass ihr nach eurer Antwort nur kurz „Pause“ habt und ihr dann erneut drangenommen werdet, weil er eure Antwort nochmal aufgreifen möchte. In diesem Sinne: Gutes Gelingen und haltet durch! Ihr seid fast am Ziel!

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom August 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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