Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Januar 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom Januar 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 8,43 9,93 10,93 4,75 6,81
Aktenvortrag 8 10 10 7 6
Prüfungsgespräch 12 13 13 11 10
Endnote 9,66 10,86 11,56 7,08 8,08
Endnote (1. Examen) 10,1

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Aktuelle StPO und StGB Reform, Sexualstrafrecht, StPO-Klassiker

Paragraphen:  §177 StGB, §214 StPO, §30 GVG, §24 StPO

Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann mit einer lockeren Abfrage zu aktuellen (gesetzgeberischen) Entwicklungen in der StPO und dem StGB. Dabei ließ er auch einzelne Prüflinge ausführlich zu Wort kommen.
Generell empfiehlt es sich, zur Vorbereitung der Prüfung bei diesem Prüfer sich mit aktuellen Entwicklungen aber auch bekannten Großverfahren etc. ein wenig vertraut zu machen, da dies – den anderen Protokollen nach – auch in vergangenen Prüfungen bereits häufig der Fall war.
Der Prüfer fuhr in der Prüfung fort, indem er einen recht langen Fall austeilte, den zunächst komplett vorlas.
Es handelte sich dabei um den konkreten Anklagesatz einer Anklageschrift (er fragte zunächst auch ab, woher das Vorgetragene wohl stamme. Erkannte man dann an dem Begriff „Angeschuldigter“).
Sodann stiegen wir in die materielle strafrechtliche Prüfung ein. Inhalt des Falles waren vor allem Straftatbestände aus dem Sexualstrafrecht, insbesondere die Qualifikationen und Regelbeispiele des §177 StGB. Dabei interessierte er sich vor allem für Fragen des Verhältnisses von Qualifikation und Regelbeispielen, fragte auch zu Konkurrenzen. Vertiefte Kenntnisse der Sexualstraftatbestände waren indes nicht gefragt. Wichtig war die Arbeit am Gesetz. Andere Tatbestände ließ er zwar auch abfragen, er schien aber nicht an einer ausführlicheren, schulbuchmäßigen Prüfung interessiert.
Generell baute der Prüfer immer wieder, teils auch scheinbar zusammenhanglos, Fragen zu grundsätzlichen Themen der StPO ein (Instanzenzug, Rolle von Schöffen, Beteiligte des Strafverfahrens, Besetzung der Kammern/Senate etc.) und lässt dies sich auch scheinbar gerne umfassender erläutern, sofern die Prüflinge dazu etwas ausführlicheres Wissen präsentieren können