Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 4 6,3 6,8
Aktenvortrag 8 10 13
Prüfungsgespräch 6 8 8
Endnote 5 6,5 7,2
Endnote (1. Examen) 5

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Brandstiftung Versuch und Verwirklichung der Qualifikation

Paragraphen: §306 StGB, §306a StGB, §303 StGB, §24 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer schilderte folgenden Fall:

A und N sind Nachbarn. Sie streiten viel und ständig, weil der N eine Garage hat, die er rechtswidrig an Feriengäste vermietet, Der A will die Garage nun unbedingt weghaben und beschließt, sie abzufackeln. Dazu begibt er sich eines Tages dorthin, macht kurz die Tür auf, schaut nicht um die Ecke und schmeißt dort einen Molli rein, ohne allerdings zu schauen, ob gerade jemand im Gebäude ist.

Die Schwiegermutter des N ist da. Sie erstickt an einer Rauchvergiftung.

Am Gebäude selbst entsteht kein größerer Schaden, die Tapeten müssen neu und ein Schrank ist angekokelt, da das Gebäude feuerfest ist.

In der Abwandlung hört N unmittelbar nach Einwurf des Mollis die Schreie der Schwiegermutter. Er stürzt rein, löscht das Feuer und holt Schwiegermutter raus. Schwiegermutter verstirbt dennoch im Krankenhaus an den Folgen der Rauchvergiftung.

Probleme: Versuch Brandstiftung weil feuerfest, Erfolgsqualifikation aber gegeben, weil Schwiegermutter tot ist, Rücktritt, als er versucht zu retten? heteronome Motive oder autonom ? Freiwillige Aufgabe der Tatausführung ? Ist N zurückgetreten, hart er verhindert? Gebäude konnte ja eh nicht abbrennen und S ist trotzdem tot. Auch sehen durfte man die Sachbeschädigung nach 303 StGB.

Es ging viel um Argumentation und im Kern stand die Frage, ob es passt, wenn jemand, der eine (feuerfeste ) Garage abbrennen will und dabei jemanden tötet ( 306c reicht fahrlässig ) mit 10 Jahren mehr bekommt, als jemand, der fahrlässig tötet oder totschlägt.

Der Prüfer macht immer einen Fall und variiert den. Dabei prüft er alles ab. Er gibt jedem aber die Chance, auch mal Punkte zu machen. Was dabei rauskommt, passt grob.

Viel Erfolg

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