Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen im Juni 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Juni 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 4,9 4,7 8,1 3,9
Aktenvortrag 12 7 15 9
Prüfungsgespräch 12,5 11 13 11
Endnote 7,93 7,1 10,59 7,3
Endnote (1. Examen) 6,1

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Praxisarbeit eines Staatsanwalt, wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab nachdem es zu einer Straftat kam

Paragraphen: §100 StPO, §162 StPO, §92 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein

Prüfungsgespräch:

Wie man auch den anderen Protokollen entnehmen kann ist der Prüfer sehr protokollfest, dieses galt auch für unsere Prüfung. Da wir unseren Aktenvortrag aus dem Strafrecht hatten knüpfte er an den Sachverhalt an und stellte die Anfangssituation eines Ermittlungsverfahrens dar.
Der Täter war dabei flüchtig und er wollte zunächst wissen, wie man als Staatsanwalt nun weiter vorgehen würde.
Dabei wollte er zunächst mehr oder weniger nur eine Aufzählung der in Betracht kommenden Ermittlungsmöglichkeiten haben. Insbesondere waren ihm dabei die §100ff.StPO wichtig. weiter ging es dann mit der Durchsuchung einer Wohnung eines Dritte/ zur Nachtzeit/ beim Täter der Ausschreibung zur Fahndung bzw. das Anfertigen von Phantombildern sowie die Veröffentlichung dieser. Schließlich fragte er noch was man denn tun könne, wenn der mutmaßliche Täter sich wohl im europäischen Ausland aufhalten würde. Dabei sollten wir auf den europäischen Haftbefehl kommen, als es dann um die Frage ging wie ein solcher aussehe, wonach er beantragt werde und bei wem waren wir leider etwas ratlos, was sich jedoch nicht weiter auf unsere Noten auswirkte.
Es wurde nach den verschiedenen Verdachtsstufen gefragt die man für die einzelnen Anordnungen benötigt und wie es bei den einzelnen Moment mit dem Richtervorbehalt aussieht.
Weiter fraget er welcher Ermittlungsrichter zuständig sei, wenn die Tat in einem anderen Gerichtsbezirk ausgeführt wurde als der Täter ergriffen wurde, dabei sollte man dann auf §162 StPO kommen. Es sollte erläutert werden wie die Überführung eines Tatverdächtigen wohl in der Praxis gehandhabt wir, wer bei Anordnung der Untersuchungshaft der zuständige Richter ist, wie schnell der Beschuldigte dem Richter vorgeführt werden muss, was zu tun sei, wenn keine unverzügliche Zuführung zum zuständigen Richter möglich sei. dann sollten noch die Voraussetzungen der Untersuchungshaft aufgezählt werden und der Sachverhalt entsprechend subsumiert werden. wir wurden nach Haftgründen gefragt und nach der länge der Untersuchungshaft.
Schließlich sollten wir noch die Rechtsmittel und Rechtsbehelfe der StPO aufzählen und darstellen welche Formen der Beschwerde es gibt. es wurde noch kurz auf den Instanzenzug eingegangen und dann war die Prüfung auch schon mehr oder weniger vorbei.
Abschließend kann man festhalten, dass wir zwar durch viele verschiedene Abschnitte der StPO gelaufen sind, der Prüfer uns aber immer auf die richtige Spur gebracht hat. Er mag es wenn man weiß wo die Normen stehen, gibt einem jedoch genug Zeit danach zu suchen. Materiell rechtlich wurden wir von ihm gar nicht weiter geprüft.
Da wir den Vortrag schon im Strafrecht hatten, kam es mir so vor, dass wenn man diesen schon zu seiner Zufriedenheit gelöst hatte man anfänglich eher weniger geprüft wurde und die anderen Kandidaten so die Chance bekommen haben sich noch weiter zu verbessern.
Mit diesem Prüfer habt ihr einen sehr wohlwollenden Prüfer erwischt der gerne auch bereit ist großzügig Punkte zu vergeben. Lest euch in die StPO ein und wisst ungefähr in welchen Abschnitt sich welche Ermittlungsschritte befinden. dann kann es punkttechnisch wirklich hoch gehen. Wir hatten alles geschlossen das Glück zweistellig aus dem Prüfungsgespräch zu gehen.
Ich wünsche euch viel Erfolg und am Ende des Tages geht ihr als Volljuristen aus dem Prüfungsamt!!!

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