Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen im September 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im September 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 5.3 6,0 7.5 6.4
Aktenvortrag 6 7 12 5
Prüfungsgespräch 6 7 13 7
Endnote 5.7 6.5 9,44 6.8
Endnote (1. Examen) 7

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Mord und Rücktritt

Paragraphen: §211 StGB, §24 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin erklärte, dass sie von einem ihrer Fälle berichten möchte.
A (Mann) und B (Frau) sind ein Paar. B will sich von A trennen, da dieser sie schlägt. A will das nicht und droht B sie umzubringen, sollte sie ich von ihm trennen. Schließlich macht B das dennoch und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. A will sich in den darauffolgenden Tagen mit B treffen. B will das nicht, da ihr das komisch vor kommt und sie sich unwohl dabei fühlt. A lässt jedoch nicht locker und schlägt vor, dass man sich auch in der Öffentlichkeit treffen könnte und dass die B auch jemanden mitbringen kann. Davon lässt sich B überreden und schlägt ein treffen im Park vor. A nimmt- wie von Anfang an geplant- ein Küchenmesser mit und steckt sich dieses Messer in die hintere Hosentasche.
Zum vereinbarten Treffpunkt nimmt B ihre Freundin F mit, diese bleibt jedoch im Auto sitzen. F beobachtet die ganze Situation. Als A merkt, dass die B ängstlich ist, zeigt er ihr, dass er angeblich nichts dabei hat und macht seine Jacke auf als Beweis. Zum Schluss umarmen sich A und B und B holt dann das Küchenmesser raus und sticht nur einmal in den Oberkörper zu. B fällt zusammen und F läuft auf A zu. F ruft die Polizei. A sagt zu F, dass sie bloß weg bleiben soll, sonst passiert ihr das auch. A wird durch den Krankenwagen gerettet. Der Stich war nicht tödlich. Es ging um den versuchten Mord und die Mordmerkmale Heimtücke sowie niedere Beweggründe. Die Frage war des Weiteren, ob hier der Versuch beendet oder unbeendet war und ob A freiwillig zurückgetreten ist oder durch die F hierzu motiviert wurde.
Zwischendurch hat die Prüferin auch allgemeine Fragen zu den Morddelikten gestellt und gefragt wie man denn diese reformieren könnte. Dazu wollte sie ganz konkrete Vorschläge hören, die nur auf die Mordmerkmale bezogen sind und nichts bezüglich einer besseren Abgrenzung zwischen § 211 StGB und §212 StGB. Dann ging es darum, dass die Morddelikte zu ungenau wären und es gerade nicht jedem klar ist, wann welches Merkmal erfüllt ist. Sie sprach deshalb an, dass auch die Idee existiert, dass die Mordmerkmale im Gesetz direkt definiert werden könnten. Die Prüferin wollte wissen was wir davon halten. Richtige Antwort war hierbei, dass eine Definition nicht zweckmäßig ist hierdurch der Mord zu sehr eingeschränkt wird.
Dann meinte die Prüferin, dass wir nun mit der materiellen Prüfung fertig wären, aber sie uns nur auf den Arm genommen hat, das war nämlich kein Fall von ihr und sie wollte wissen warum das so ist. Es ging darum, dass das Landgericht für Mord zuständig ist und nicht sie als Richterin am Amtsgericht. Im weiteren Verlauf der Prüfung ging es um die einzelnen Zuständigkeiten. Sie wollte wissen, wann sie als Amtsgerichtrichterin zuständig ist und welches Strafmaß sie verhängen kann, maximal 4 Jahre.
Dann hat sie noch einige Fragen zu Schöffen gestellt. Wozu gibt es Schöffen, welche Befugnisse haben diese und gibt oder gab es mal ein Schöffengericht.
Insgesamt muss ich sagen verlief die Prüfung etwas schleppend, da die Prüferin sich ganz penibel am Prüfungsschemas hält und Abweichungen hiervon keineswegs gestattet. Definitionen sind ihr auch super wichtig und diese müssen auch sitzen, sonst ist sie genervt. Und fragt so lange nach bis 100% die richtige Definition genannt wird.
Auch bei der Notenvergabe war sie nicht besonders wohlwollend, eher streng.
Viel Erfolg und freut euch auf die Zeit danach.